Projekt

Reform der Einkommensteuer: Vorschläge für einen „Niedersachsen-Tarif“

Auftraggeber: Niedersächsisches Finanzministerium
Projektlaufzeit: Februar 2017 - Mai 2017
Bearbeitender Bereich:
Projektteam: Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Dr. Björn Kauder, Stefanie Gäbler, Luisa Lorenz, Martin Mosler

Fragestellung und Ziel des Projekts

Der gegenwärtige Einkommensteuertarif führt zu schnell steigenden Grenzsteuersätzen im Bereich geringer und mittlerer Einkommen. Vor diesem Hintergrund wird immer wieder gefordert, Bezieher geringer und mittlerer Einkommen steuerlich zu entlasten. Das Projekt zeigt verschiedene Reformoptionen zur Verringerung der Steuerlast geringer und mittlerer Einkommen auf und quantifiziert die Be- und Entlastungswirkungen für private und öffentliche Haushalte.

Methodische Vorgehensweise

Der Besteuerungsprozess wird im Rahmen des ifo-Einkommensteuersimulationsmodells (ifo-ESM) schematisch nachvollzogen und für weitere Jahre simuliert. Die diversen Einkunftsarten werden dabei mit dem Bruttolohnwachstum und die steuerlichen Abzugsbeträge vornehmlich mit der Inflationsrate fortgeschrieben. Ausgangspunkt für die Betrachtung der mit den Reformoptionen einhergehenden Be- bzw. Entlastungswirkungen ist das Jahr 2020. Die Be- bzw. Entlastungsbeträge auf individueller Ebene werden als Differenz zwischen der Einkommensteuerlast, die sich aus dem Tarif 2020 (inklusive Solidaritätszuschlag) ergibt, und der Steuerlast unter den jeweiligen Reformoptionen berechnet.

Datenquellen

Statistische Landesämter, Statistisches Bundesamt.

Ergebnisse

Die Studie untersucht vier Reformoptionen, die zu einer Entlastung geringer und mittlerer Einkommen bei gleichzeitig moderater Belastung höherer Einkommen führen. Der Solidaritätszuschlag wird abgeschafft. Der Grundfreibetrag und der Eingangssteuersatz bleiben in allen Varianten unverändert. Das Ende der zweiten Tarifzone wird stets auf 58.000 Euro erhöht, wohingegen das Ende der dritten Tarifzone (der Betrag, von dem an bislang die „Reichensteuer“ greift) auf 150.000 Euro gesenkt wird. Die Grenzsteuersätze der zweiten und dritten Grenze werden auf 45 bzw. 49 % erhöht. Unter Reformoption I bspw. wird zudem das Ende der ersten Tarifzone von knapp 14.000 auf 25.000 Euro verschoben und der Grenzsteuersatz an dieser Grenze von 24 auf 30,5 % erhöht. Steuerzahler im unteren und mittleren Einkommensbereich werden deutlich besser gestellt. Bei einzeln Veranlagten ohne Kinder liegt das Bruttoeinkommen, ab welchem sich eine steuerliche Mehrbelastung zeigt, bei rund 112.500 Euro. Relativ zu ihrem Bruttoeinkommen profitieren Steuerpflichtige im siebten Einkommensdezil am meisten. Einkommensbezieher in den beiden obersten Dezilen werden hingegen belastet. Die fiskalischen Kosten dieser Variante liegen bei 10,7 Mrd. Euro. Bei Reformoption II, die den Mittelstandsbauch komplett beseitigt, lägen die Steuermindereinnahmen hingegen bei 39,3 Mrd. Euro. Ein einzeln veranlagter Steuerpflichtiger ohne Kinder würde bei dieser Option erst ab einem Bruttoeinkommen von rund 160.000 Euro zusätzlich belastet. Die maximale relative Entlastung ergibt sich im achten Einkommensdezil; eine höhere Steuerlast ergibt sich nur im zehnten Dezil.

Publikation

Fuest, Clemens, Stefanie Gäbler, Björn Kauder, Luisa Lorenz und Martin Mosler, Reform der Einkommensteuer: Vorschläge für einen „Niedersachsen-Tarif“, ifo Forschungsberichte 82, ifo Institut, 2017 | PDF Download

Monographie (Autorenschaft)
Clemens Fuest, Stefanie Gäbler, Björn Kauder, Luisa Lorenz, Martin Mosler
ifo Institut, München, 2017
ifo Forschungsberichte / 82
Projekt
Niedersächsisches Finanzministerium
Februar 2017 - Mai 2017
Fuest, Clemens / Gäbler, Stefanie / Kauder, Björn / Lorenz, Luisa / Mosler, Martin
ifo Institut, München, 2017
Studie im Auftrag des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium, 29 S.