Monographie (Autorenschaft)

Reform der Einkommensteuer: Vorschläge für einen „Niedersachsen-Tarif“

Clemens Fuest, Stefanie Gäbler, Björn Kauder, Luisa Lorenz, Martin Mosler
ifo Institut, München, 2017

ifo Forschungsberichte / 82

Die Studie untersucht vier Reformoptionen, die zu einer Entlastung geringer und mittlerer Einkommen bei gleichzeitig moderater Belastung höherer Einkommen führen. Der Solidaritätszuschlag wird abgeschafft. Der Grundfreibetrag und der Eingangssteuersatz bleiben in allen Varianten unverändert. Das Ende der zweiten Tarifzone wird stets auf 58.000 Euro erhöht, wohingegen das Ende der dritten Tarifzone (der Betrag, von dem an bislang die „Reichensteuer“ greift) auf 150.000 Euro gesenkt wird. Die Grenzsteuersätze der zweiten und dritten Grenze werden auf 45 bzw. 49 % erhöht. Unter Reformoption I bspw. wird zudem das Ende der ersten Tarifzone von knapp 14.000 auf 25.000 Euro verschoben und der Grenzsteuersatz an dieser Grenze von 24 auf 30,5 % erhöht. Steuerzahler im unteren und mittleren Einkommensbereich werden deutlich besser gestellt. Bei einzeln Veranlagten ohne Kinder liegt das Bruttoeinkommen, ab welchem sich eine steuerliche Mehrbelastung zeigt, bei rund 112.500 Euro. Relativ zu ihrem Bruttoeinkommen profitieren Steuerpflichtige im siebten Einkommensdezil am meisten. Einkommensbezieher in den beiden obersten Dezilen werden hingegen belastet. Die fiskalischen Kosten dieser Variante liegen bei 10,7 Mrd. Euro. Bei Reformoption II, die den Mittelstandsbauch komplett beseitigt, lägen die Steuermindereinnahmen hingegen bei 39,3 Mrd. Euro. Ein einzeln veranlagter Steuerpflichtiger ohne Kinder würde bei dieser Option erst ab einem Bruttoeinkommen von rund 160.000 Euro zusätzlich belastet. Die maximale relative Entlastung ergibt sich im achten Einkommensdezil; eine höhere Steuerlast ergibt sich nur im zehnten Dezil.

Schlagwörter: Einkommensteuer, Einkommensteuertarif, Steuerreform, Steuerwirkung, Steuerbelastung, Mittelschicht, Deutschland, Niedersachsen
JEL Klassifikation: H210, H240