Aufsatz in Zeitschrift

Extremwetterereignisse: Staatshilfe oder private Vorsorge – wer trägt die Kosten?

Daniel Osberghaus, Christian Groß, Gert G. Wagner, Frank Offermann, Christoph Duden, Jonas Schmitt, Michael Berlemann, Jörg Asmussen, Markus Roth, Lamia Messari-Becker, Nicola Garbarino, Benjamin Guin, Jonathan Lee
ifo Institut, München, 2021

ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nr. 11, 03-28

Daniel Osberghaus, ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, zeigt die Schwächen und die fehlende Nachhaltigkeit des derzeitigen Versicherungsmarktes für Elementarschäden auf. Nötig sei eine Neuordnung des Versicherungsmarktes für Hochwasserschäden. Zu befürworten wäre eine Versicherungspflicht als Basisversicherung mit risikobasierten Prämien und mit begrenzten Transfers aus einem staatlichen Katastrophenfonds.

Christian Groß und Gert G. Wagner, Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV), stellen den SVRV-Vorschlag für eine Versicherungspflicht für Elementarschäden vor. Nach Berechnungen des SVRV ließen sich die meisten Wohngebäude für nur 5 Euro im Monat bei minimalem Selbstbehalt im Schadensfall versichern. Selbst in Regionen mit hoher Unwetter- und Hochwassergefahr seien Wohngebäude versicherbar, wenn hinreichend technische Vorsorge betrieben werde.

Frank Offermann, Christoph Duden und Jonas Schmitt, Thünen-Institut für Betriebswirtschaft, untersuchen, ob staatlich subventionierte Versicherungen die Ad-hoc-Hilfen nach Extremwetterereignissen ersetzen könnten. In der Praxis seien Ad-hoc-Hilfen bei Katastrophen im Vergleich zu einer Subventionierung von Versicherungen als das „geringere Übel“ anzusehen. Trotzdem sollten marktwirtschaftliche Instrumente wie Versicherungen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Extremwetterereignissen spielen. Es sei staatliche Aufgabe, Ad-hoc-Hilfen so weit wie möglich in Ausmaß und Nebenwirkungen zu begrenzen.

Michael Berlemann, Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, betrachtet die Wachstumseffekte von Extremwetterereignissen. Insgesamt deute vieles darauf hin, dass Extremwetterereignisse nicht nur kurzfrisige, sondern auch langfristige negative Wachstumseffekte für die betroffenen Regionen bewirken.

Jörg Asmussen, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, untersucht, ob ein privater Versicherungsmarkt gegen Elementarschäden funktionieren kann. Seiner Ansicht nach könnte ein leistungsfähiger privater Versicherungsmarkt nur ein Baustein eines umfassenden Schutzes gegen die Folgen des Klimawandels sein. Erforderlich sei ein Gesamtkonzept aus Versicherungsschutz, Aufklärung sowie privater und staatlicher Prävention und Schadenminderung. Neben der Versicherungswirtschaft sei hier der Staat auf allen Ebenen gefordert.

Markus Roth, Universität Marburg, erklärt, dass die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Rechtsvergleichend seien Pflichtversicherungen gegen Elementarschäden in der Schweiz, in Frankreich sowie besondere Regeln für Überflutungsschäden im Vereinigten Königreich und in den USA zu finden.

Lamia Messari-Becker, Universität Siegen, stellt Möglichkeiten und Grenzen katastrophensicheren Bauens vor. In Anbetracht der gesetzlichen Verantwortung des Staates hinsichtlich des Umgangs mit Fläche und Bebauung in Risikogebieten und der eigenen Möglichkeiten, als Gebäudeeigentümer vorzusorgen, sei eine Kombination bei der Vorsorge sinnvoll. Eine Basisversicherung könnte die Voraussetzung für weitergehende Staatshilfen bilden. Am wichtigsten sei es, dass der Staat seine Infrastruktur an den Folgen des Klimawandels anpasse.

Nicola Garbarino, ifo Institut, Benjamin Guin, Bank of England, und Jonathan Lee, University of Bristol, zeigen, dass eine unzureichende Bewertung des Hochwasserrisikos in Finanzprodukten zu einer Subventionierung von Gebieten mit geringem Risiko in Gebiete mit hohem Risiko führen kann. Daten aus England belegen, dass die negativen Auswirkungen von Überschwemmungen auf die Immobilienpreise durch verzerrte Hypothekenbewertungen und subventionierte Hochwasserversicherungsprämien ausgeglichen werden. Die Subventionen scheinen regressiv zu sein, da die Hauptnutznießer die Eigentümer teurer Immobilien sind.
 

Schlagwörter: Elementarschadenversicherung, Versicherungsschutz, Pflichtversicherung, Subvention, Moral Hazard
JEL Klassifikation: Q540, G220

Enthalten in Zeitschrift bzw. Sammelwerk

Zeitschrift (Einzelheft)
ifo Institut, München, 2021