Besteuerung der Digitalwirtschaft – Auswirkungen von steuerlichen Änderungen auf den hiesigen Standort (Oberbayern/Bayern bzw. Deutschland)
Projektlaufzeit: Januar 2018 - September 2018
Bearbeitender Bereich:
Fragestellung und Ziele
Den Unternehmen der Digitalwirtschaft wird vorgeworfen, sie würden sich der Besteuerung ihrer Erträge durch eine geeignete Standortwahl weitgehend entziehen. Die EU plant vor diesem Hintergrund eine Steuer auf bestimmte Umsätze von Digitalunternehmen. Nach dem aktuellen Vorschlag vom März 2018 beabsichtigt die Europäische Kommission die Einführung einer Steuer von 3% auf Umsätze durch den Verkauf von Nutzerdaten, die Schaltung von Online-Werbung sowie die Bereitstellung von Online-Marktplätzen. Die Steuer soll für Unternehmen gelten, die einen Gesamtumsatz von 750 Mio. EUR weltweit und einen digitalen Umsatz von 50 Mio. EUR in der EU überschreiten. Ziel dieses Projektes ist es die ökonomischen Folgen und die fiskalischen Auswirkungen der Digitalsteuer zu analysieren Handlungsempfehlungen für die Politik abzuleiten.
Datenquellen
Mikrodaten aus der Orbis-Unternehmensdatenbank des Bureau van Dijk
Ergebnisse
Hinsichtlich ihrer ökonomischen Wirkung bringt die Digitalsteuer bedeutende Probleme mit sich. Die Digitalsteuer ist eine ertragsunabhängige Steuer, besteuert also unabhängig von der Gewinnmarge. Daraus folgt, dass Unternehmen mit hoher Umsatzrendite gemessen am Gewinn prozentual niedriger besteuert werden als solche mit niedriger Rendite. Die Steuer bevorteilt also Unternehmen mit großer Marktmacht und etablierten Geschäftsmodellen gegenüber neu eintretenden Firmen. Außerdem wirkt sie wie andere ertragsunabhängige Steuern auch im Konjunkturzyklus prozyklisch, im Abschwung also krisenverstärkend. Das geschätzte Aufkommen der Digitalsteuer beträgt etwa 3 bis 4 Mrd. EUR – je nach genauer Ausgestaltung der Steuer.
Das bedeutendste Risiko für die Wirkungen auf das Wachstum und den fiskalischen Ertrag liegt aber in etwaigen Gegenmaßnahmen der USA. Etwa die Hälfte des Digitalsteueraufkommens würde von Unternehmen getragen werden, die ihren Hauptsitz in den Vereinigten Staaten haben. Die Digitalsteuer wirkt damit wie ein Importzoll gegen US-Unternehmen und dürfte auch entsprechend interpretiert werden.
Publikation
Fuest, Clemens, Volker Meier, Florian Neumeier und Daniel Stöhlker, Die Besteuerung der Digitalwirtschaft - Zu den ökonomischen und fiskalischen Auswirkungen der EU-Digitalsteuer, Impulse für die Wirtschaftspolitik, IHK für München und Oberbayern, München, 2018, 01–42 | PDF Download