Projekt

Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2016 und Ausblick 2017

Auftraggeber: Die Deutsche Automatenwirtschaft
Projektlaufzeit: November 2016 - Juli 2017
Bearbeitender Bereich:
Projektteam: Hans-Günther Vieweg

Fragestellung und Ziele des Projektes

Das Projekt setzt die Reihe der seit den frühen 1990er Jahren im Auftrag des Branchenverbands jährlich durchgeführten Untersuchungen zum Stand der wirtschaftlichen Situation der Unterhaltungsautomatenwirtschaft und ihre Perspektiven fort. Die gegenwärtige Studie konzentriert sich auf die Auswirkungen der Regulierung des deutschen Glücks- und Gewinnspielmarktes auf die Spielstätten, insbesondere auf die zum 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Vorschriften, die zu einer um mehr als 50%igen Reduzierung der Kapazitäten der Unterhaltungsautomatenwirtschaft führen können. Das BVerwG und das BVerfG haben mit ihren Beschlüssen vom 16. Dezember 2016 bzw. 7. März 2017 den Weg für die Umsetzung der Vorschriften freigemacht.

Methodische Vorgehensweise

Literaturrecherche

  • Auswertung von Studien zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Freizeitaktivitäten und Wertewandel;
  • Auswertung sozialwissenschaftlicher Studien zum Verhalten verschiedener Gruppen von Spielern, Freizeitspieler, problematische und pathologische Spieler;
  • Evaluierung einschlägiger Urteile und Beschlüsse von Bundes- und Landesgerichten, sowie rechtswissenschaftlicher Studien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Unterhaltungsautomatenwirtschaft.

Interviews

  • Befragungen zur wirtschaftlichen Lage und den Perspektiven der Aufstellunternehmen;
  • Einschätzung der Unternehmen zu den möglichen Auswirkungen durch die Änderung der Rahmenbedingungen auf Spielhallen.

Datenquellen

Statistisches Bundesamt; Statistiken des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V., des IFH Instituts für Handelsforschung GmbH und internationale empirische Studien mit quantitativen Aussagen über das Spielerverhalten; interne Statistiken des Verbands der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI). 

Ergebnisse

Zum 1. Juli 2017 laufen die Übergangsfristen für die wesentlichen, die Existenz der Branche gefährdenden Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 (GlüStV 2012) bzw. der länderspezifischen Spielhallenregelungen aus. Ihr Inkrafttreten kann einen Personalabbau von gegenwärtig in der Branche etwa 70.000 Beschäftigten auf 30.000 bis 35.000 auslösen.

Es ist zu erwarten, dass der Kapazitätsabbau nicht schlagartig erfolgen wird, obwohl das BVerfG die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz im Prinzip bejaht hat. Denn die zuständigen Behörden haben bei den Verfahren zur Auswahl der zu schließenden Spielhallen die Grundrechte der Betreiber angemessen zu berücksichtigen. Betroffene Betreiber werden zur Klärung dieser Frage in großer Zahl die Gerichte anrufen. Die Überprüfung der Grundgesetzkonformität wird in Anbetracht der Komplexität des Rechtsgegenstands und des hohen Rangs der dem Schutz von Grundrechten zukommt nicht binnen Jahresfrist zu einem Ende gebracht werden können.