Für mehr Transparenz: Deutscher Bundestag verschärft die Regeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten
Abgeordnete des Deutschen Bundestages beziehen eine monatliche Entschädigung von 10.083,46 Euro. Diese soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und gleichzeitig der besonderen Verantwortung und Belastung gerecht werden, so das Grundgesetz. Am 11. Juni 2021 stimmte der Bundestag für eine Verschärfung der Regeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Fortan müssen Nebeneinkünfte bereits ab einer jährlichen Höhe von 3.000 Euro (bzw. 1.000 Euro pro Monat) betragsgenau angemeldet werden. Auch sind künftig bezahlte Berater- und Lobbytätigkeiten ebenso wie vergütete Vorträge untersagt. Das 34. Ökonomenpanel von ifo und FAZ beschäftigt sich mit der Entschädigung und den Nebeneinkünften von Abgeordneten. Teilgenommen haben 146 Professor*innen an deutschen Universitäten.