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Optionen einer Anpassung der Schuldenbegrenzungsregel des Art. 95 Abs. 4 SächsV

Joachim Ragnitz
ifo Institut, Dresden, 2022

ifo Dresden berichtet, 2022, 29, Nr. 1, 36-37

Unter Ökonomen herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass konjunkturbedingte Schwankungen der öffentlichen Einnahmenüber den Zeitablauf geglättet werden sollen. Bislang gibt es keine zwischen den Ländern abgestimmte Vorgehensweise zur Bestimmung dieser Konjunkturkomponente . Die in der Verfassung des Freistaats Sachsen fixierte Schuldenbegrenzungsregel erreicht das Ziel einer Glättung von Einnahmeschwankungen allerdings nicht. Im Koalitionsvertrag 2019-2024 haben die drei Regierungsparteien nicht zuletzt aus diesem Grund eine Überprüfung der Normallagenberechnung nach Art. 95 Absatz 4 SächsV vereinbart. Aus Sicht des ifo Instituts erscheint es sinnvoll, auch in Sachsen ein makrobasiertes Verfahren zur Konjunkturbereinigung der Steuereinnahmen anzuwenden.

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ifo Institut, Dresden, 2022