Financial Times Deutschland, 31.10.2006, Nr. 211, S. 10
Einschränkungen beim steuerlichen Abzug von Zinszahlungen veranlassen Unternehmen dazu, ihre Investitionen einzuschränken. Das ist das Ergebnis einer Studie des Münchner Ifo- Instituts und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Die Ökonomen hatten anhand von Daten der Bundesbank die gesamten deutschen Investitionen im Ausland untersucht. Ifo- Forscher Thiess Büttner warnte die deutsche Politik davor, die Besteuerung von Zinsen noch zu verschärfen: „Der Fiskus sollte abgehen von einem Anspruch, den er ohnehin nicht durchsetzen kann."
Die Studie liefert den Steuerreformern in der Bundesregierung wichtige Erkenntnisse. Am Donnerstag will die Arbeitsgruppe um Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Minister-Präsident Roland Koch (CDU) abschließend über die Reform der Unternehmensbesteuerung beraten. Das neue Recht soll 2008 in Kraft treten.
Wichtigster Streitpunkt zwischen Union und SPD ist die Frage, wie man Kreditkonstruktionen unterbinden kann, die der Gewinnverlagerung ins Ausland dienen. Die Sozialdemokraten wollen die heutige hälftige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Festsetzung der Gewerbesteuer noch ausdehnen. 25 Prozent der Pachten, Mieten und Leasingraten könnten als Finanzierungsanteil gewertet und besteuert werden.
Die Union bevorzugt die sogenannte modifizierte Zinsschranke. Dabei sollen Zinsen besteuert werden, wenn sie eine - kompliziert zu berechnende - Relation zum Gewinn überschreiten. Eine Freigrenze von l Mio. € soll Mittelständler schützen.
Als Kompromiss ist nun die „Earnings Stripping Rule" nach US-Vorbild im Gespräch, über die am heutigen Dienstag auch eine Arbeitsgruppe auf Beamtenebene diskutieren will. Diese Gruppe soll die Entscheidung der Politiker am Donnerstag vorbereiten.
Die bereits 1989 in den USA eingerührte Vorschrift „entkleidet" Unternehmensgewinne der Fremdfinanzierungsanteile. Sie soll Steuergestaltungen über ausländische Gesellschafter oder ihnen nahestehende Firmen oder Personen verhindern. Deutsche Politiker haben die Hoffnung, dass die Regel nicht so scharf wirken würde wie die Zinssschranke, weil sie nicht alle Kredite betrifft, sondern nur die von Gesellschaftern oder ähnlichen Personen.
Ifo-Forscher Büttner hält aber auch das US-Konzept für untauglich: „Dann leiht sich die deutsche Tochter von General Motors das Geld nicht von der Muttergesellschaff, sondern von der Deutschen Bank. Und der Kredit wird von der Mutter abgesichert." Es würde bei jedem Kredit Unsicherheit geben, ob er unter die Earnings Stripping Rule falle oder nicht, warnt der Ökonom. Nach der Studie von Ifo- Institut und ZEW sinken die Investitionen von Auslandstöchtern durch solche Vorschriften. Darunter leidet das Wachstum, und das höhere Aufkommen an Gewinnsteuern, das sich die Bundesregierung durch die verschärften Vorschriften erhofft, wird infrage gestellt.
Büttner empfiehlt stattdessen den irischen Weg. Das Land habe keine solchen Vorschriften und zudem niedrige Unternehmenssteuern. Das Ergebnis: das höchste Körperschaftsteueraufkommen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt in Europa. Wer den anderen Weg einschlage, sagte Büttner, steigere nur das Steueraufkommen in seinen Nachbarländern.
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