Stern, 10.06.2010, S. 98-103
Der Wahnsinn beginnt mit einer Süßkartoffel. Rosarot liegt sie im Korb, stammt aus Israel, das Kilo zu 3,49 Euro, inklusive Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Ein paar Meter entfernt leuchtet Cherie: ähnlich rötlich, nur kleiner, sie kommt aus Frankreich. Speisekartoffel, vorwiegend festkochend.
Mehrwertsteuer: 7 Prozent.
Gleich daneben im Lebensmittelladen glänzen Tomaten aus Spanien - Mehrwertsteuer 7 Prozent.
Finden sich die Tomaten versaftet einen Gang weiter im Tetrapack oder in der Ketchupflasche wieder, werden 19 Prozent fällig. Die Frikadelle am Wurstimbiss: 7 Prozent. Der Café au Lait am Tresen zehn Meter weiter: 19 Prozent.
Verstehen Sie das noch?
Macht nichts. Sie sind nicht allein.
Keiner versteht noch, wann die Finanzämter die Mehrwertsteuer voll, ermäßigt oder gar nicht erheben. In den vergangenen Jahrzehnten ist ein Dschungel von Ausnahmeregeln gewuchert, den keiner durchblickt.
Manchmal geben das sogar Politiker zu wie der CDU-Steuerexperte Michael Meister: "Die Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer sind heute nicht mehr erklärbar.
Sie sorgen für komplette Verwirrung bei den Bürgern." Zwei Tage lang saß jetzt das schwarz-gelbe Kabinett im Kanzleramt zusammen, um über die Zukunft dieses Landes nachzudenken und die Staatsausgaben in Ordnung zu bringen. Was für eine Chance wäre das gewesen, den Mehrwertsteuerdschungel zu lichten. Nebenbei könnte der Staat damit bis zu 27 Milliarden Euro einsparen, rechnen Thiess Büttner und Christian Breuer vom Ifo-Institut vor.
Aber Angela Merkel wartet lieber ab. Sie wartet auf eine weitere Studie zur Mehrwertsteuer, die diesmal die Universität Saarbrücken in den nächsten Wochen vorlegen soll. Im Herbst soll sich dann eine Regierungskommission dem Thema widmen, dabei fehlt es nicht an Informationen, sondern an Entscheidungen. Und an Mumm, sich mit den mächtigen Wirtschaftsverbänden anzulegen, die mit Zähnen und Klauen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Schnittblumen und Hundefutter verteidigen. Exfinanzminister Hans Eichel (SPD) wundert sich noch heute über den "riesigen Zinnober", den die Floristen anstellten, als er deren Vergünstigung streichen wollte.
So läuft das seit Jahren. Am Sonntag beschwört die Wirtschaft die Utopie einfacher Steuergesetze, am Montag fordert sie ihren Steuervorteil. Und immer finden sich Regierende, die dem Drängen nachgeben. Die Große Koalition wurde bei den Skiliftbetreibern schwach, Schwarz-Gelb ging vor den Hoteliers in die Knie.
Dabei hatte die Mehrwertsteuer einen guten Ruf, als sie 1968 eingeführt wurde. Damals klebten sogar Taxifahrer ein rotes V auf ihre Windschutzscheiben. Das V stand für Vorsteuer, die das Steuerrecht enorm vereinfachte. Davor hatte der Fiskus auf jeder Produktionsstufe eine Umsatzsteuer erhoben und viel Papierkram geschaffen.
Nun belastete er nur noch den erarbeiteten "Mehrwert" eines Betriebes. Ein Hersteller konnte die Mehrwertsteuer, die er vom Kunden einnahm, mit der Mehrwertsteuer, die er an seinen Vorlieferanten zahlte, verrechnen.
Der Vorsteuerabzug war geboren.
Gleichzeitig ermäßigte die Regierung die Steuersätze für Lebensmittel und Kulturgüter, zu denen auch Zeitungen und Zeitschriften wie der stern zählen. Damit wollte man ärmeren Leuten und den Bauern helfen sowie Theater, Museen und Literatur fördern. Nach und nach entstanden jedoch immer neue Gründe, warum die Umsatzsteuer ermäßigt werden sollte.
Meist verwies eine Branche auf das Ausland, wo Firmen weniger Umsatzsteuer zahlen müssten und deshalb einen Konkurrenzvorteil hätten. "Über Jahre war der ermäßigte Steuersatz ein Einfallstor für Sonderinteressen", sagt der frühere Wirtschaftsweise Rolf Peffekoven.
Die Finanzbeamten schrieben immer ausführlichere Listen über volle und ermäßigte Steuersätze.
In einer führt das Bundesfinanzministerium auf mehr als 140 Seiten Regeln an. Für Milchmixgetränke etwa fallen 7 Prozent an, aber nur, wenn "sie zu 75 Prozent aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen". Enthält das Mixgetränk Spuren von Alkohol, entfällt die Begünstigung, "auch wenn der zugesetzte Alkohol nur eine Geschmacksprobe darstellt und mengenmäßig nicht ins Gewicht fällt". Keinen Vorzug gibt es für Milchersatzprodukte aus Soja. Trinkwasser ist begünstigt, Mineralwasser nicht. So werden für Babywindeln 19 Prozent fällig, für Tierfutter nur 7. Bei Hummer gelten 19, für Trüffel 7.
Der Fisch ist fiskalisch betrachtet schwierig einzustufen. In Öl und Essig eingelegt, wird er nicht begünstigt, dafür aber in gegrillter oder gekochter Variante, geräuchert wieder nicht. Problematisch sind auch Adventskränze. Werden sie aus "frischen Materialien" geflochten, gelten 7, bestehen sie überwiegend aus getrockneten Zweigen, sind es 19 Prozent. Reitund Rennpferde werden begünstigt, nicht aber Wild- und Zirkuspferde.
Maulesel: ja. Hausesel: nein. Bei Arzneien für Menschen gelten 19 Prozent, bei Tiermedizin 7. Herzschrittmacher, Prothesen und Rollstühle werden ermäßigt besteuert, der Rollstuhl-Treppenaufzug nicht.
Das Steuerdickicht wuchert auch in der Kultur. Für Gemälde, Stiche und Skulpturen nimmt der Staat 7 Prozent - wenn sie in Handarbeit erstellte Originale sind. Für Nachdrucke und Repliken werden 19 fällig. Für Bücher gelten 7 Prozent, außer es sind "Bilderbücher für Kinder mit Bildern oder Vorlagen zum Ausschneiden, bei denen mehr als die Hälfte der Seiten zum Ausschneiden bestimmt sind". Für Hörbücher werden 19 Prozent fällig, weil sie als CD gelten. Wird einem Buch eine CD beigefügt, muss entschieden werden, was überwiegt. Trägt ein Schriftsteller sein Werk vor, gelten 19 Prozent, es sei denn, die Lesung wird aufgezeichnet, um anschließend verbreitet zu werden. Dann gelten 7 Prozent.
Besonders intensiv beschäftigen sich die Finanzbeamten auch damit, wie und wo der Mensch isst. Ob es Gasträume, Kellner oder "besondere Vorrichtungen" gibt. In der Regel fällt der volle Satz an, aber manchmal auch nicht. So gelten laut Umsatzsteuerrichtlinie die Tribünensitzplätze im Fußballstadion nicht als "Vorrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle", anders als "integrierte Abstellplätze und -borde in Kinos oder die Bestuhlung in sog. Multiplexkinos". Der Stadionbesucher darf also eine begünstigte Brezel essen, der Kinogänger nicht. Dafür soll er für sein Popcorn nur 7 Prozent berappen. Die genauen Regeln soll nun der Europäische Gerichtshof klären.
Schwer haben es auch Catering- Betriebe. Angenommen, eine Firma beliefert ein Krankenhaus mit Mahlzeiten und die Schwestern teilen die Essen aus und reinigen anschließend Teller und das Besteck - dann gelten 7 Prozent. Reinigt der Caterer die Teller selbst, ist der volle Satz fällig.
Und als die schwarz-gelbe Koalition Anfang des Jahres den umstrittenen Steuernachlass für Hotels einführte, musste das Bundesfinanzministerium darlegen, was genau eine "Beherbergungsleistung" ist und dass ein Frühstück künftig als "Service-Pauschale" abgerechnet werden kann.
Alles ein Irrsinn. Aber wie ändern?
Steuerexperte Peffekoven schlägt vor: alle ermäßigten Sätze streichen und dafür den allgemeinen Steuersatz von 19 auf 16 Prozent senken. Der Staat nähme so zehn Milliarden Euro mehr ein, die er gezielt an Bedürftige weiterreichen könnte. Wolfgang Wiegard vom Sachverständigenrat hält diesen Plan für "unrealistisch": "Würde man zu einem einheitlichen Umsatzsteuersatz von 16 Prozent übergehen, hätte das beträchtliche Umverteilungswirkungen zulasten von Beziehern niedriger Einkommen", sagt er. Der Staat kann den betroffenen Bürgern auch gar nicht so einfach helfen. Er muss herausfinden, wer bedürftig ist und wer nicht. Ämter müssen prüfen, Einkommensbescheide vorgelegt, Anträge ausgefüllt werden. Irrsinn würde durch Irrsinn ersetzt.
Dass es einfach geht, zeigen die Österreicher. Sie besteuern alle Lebensmittel mit demselben ermäßigten Satz von zehn Prozent - egal, ob der Kunde im Laden kauft oder im Restaurant speist. Doch selbst falls die Koalition den Steuernachlass für Nahrungsmittel nicht antasten wollte, ließen sich noch Vergünstigungen kürzen. Ifo-Experte Thiess Büttner schätzt das Volumen auf gut fünf Milliarden Euro. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität Köln rät etwa, den ermäßigten Satz für Kulturleistungen abzuschaffen, was der Staatskasse 1,8 Milliarden bringen könnte.
Schließlich könnte man auch die Begünstigungen für Skilifte und Hoteliers wieder streichen.
Allein dem Übernachtungsgewerbe brachte der Vorteil gut eine Milliarde Euro ein. Zwar behauptet die Branche, dass ein Drittel der Hotels die Preise gesenkt hätte.
Viel zu merken ist davon nicht. So stellte Rolf Peffekoven, als er jüngst nach einer Übernachtung auf die Rechnung schaute, fest: "Ich habe noch den gleichen Preis gezahlt wie im Dezember."
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