Financial Times Deutschland, 27.03.2008, Nr. 60, S. 9
FDP-Chef Guido Westerwelle hat eine neue Diskussion über ermäßigte Mehrwertsteuersätze entfacht. Koalitionspolitiker wiesen gestern seinen Vorstoß zurück, Energieträger künftig nur mit 7 statt 19 Prozent zu besteuern. „Wir können Ausnahmen abschaffen, aber keine neuen einführen“, sagte der SPD-Finanzpolitiker Reinhard Schultz der FTD. Die EU-Staaten hätten in Brüssel Regelsätze angemeldet und müssten auch Ausnahmen dort beschließen. „Da kann man nicht einfach mal dran rumdrehen.“
Eigentlich gilt auf Handelswaren in Deutschland ein einheitlicher Steuersatz von 19 Prozent. Eine vom Bundesfinanzministerium 2006 zusammengestellte Liste umfasst aber mehrere Hundert Ausnahmen, von der Anisfrucht bis zur Zeitung. Ursprünglicher Sinn der unterschiedlichen Sätze war es, Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel preiswert zu halten.
Der Finanzausschuss des Bundestags erwartet derzeit einen Bericht des Finanzministeriums. Nach Schultz’ Angaben will der Ausschuss die Ausnahmen zusammenstreichen: „Alles außer Lebensmitteln steht zur Disposition.“ In der Vergangenheit war etwa der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel gescheitert, der Schnittblumen voll besteuern wollte. „Wir wollten Ausnahmen vermindern, das führte aber regelmäßig ins Nirvana“, sagte Schultz. „Jeder kämpft dafür, seine Besitzstände zu wahren.“ Zuletzt wurde die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Bergbahnen eingeführt – was vor allem bayerischen Liftbetreibern hilft.
In der Linkspartei stieß Westerwelle gestern auf Zustimmung. Deren Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch begrüßte den Vorschlag und forderte, auch Handwerksleistungen sowie Produkte und Dienstleistungen für Kinder sollten ermäßigt besteuert werden.
Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, warf der FDP programmatische Planlosigkeit vor: „Die FDP will eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer und fordert dann eine neue Ausnahme. Das passt ja super“, sagte Schick der FTD. Die Grünen plädieren für eine weitgehende Abschaffung aller Ausnahmen vom Mehrwertsteuer-Regelsatz. Stattdessen, so Schick, müsse der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger erhöht werden, damit diese die hohen Energiekosten tragen könnten.
Noch weiter gingen Ökonomen. Thiess Büttner vom Münchner Ifo- Institut sagte: „Es wäre sinnvoller, auch Lebensmittel voll zu besteuern. Dafür könnten bei der Einkommensteuer die Freibeträge erhöht oder die Zuverdienstgrenzen für Hartz- IV-Empfänger angehoben werden.“ Ermäßigte Sätze verfehlten ihre Verteilungswirkung. „Die Ermäßigung ist als Branchensubvention zu betrachten“, sagte Büttner der FTD.
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