Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag dem EuGH empfohlen, Konzernen die Verrechnung von Verlusten ihrer ausländischen Töchter mit Inlandsgewinnen zu erlauben.
Diese Empfehlung birgt gewaltige fiskalpolitische Sprengkraft in sich. Denn nur in Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich ist, diese Form der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung derzeit erlaubt. Muss etwa Deutschland künftig seinen Konzernen gestatten, Inlandsgewinne durch Verluste von Auslandstöchtern zu senken, so drohen Finanzminister Hans Eichel eventuell Steuerausfälle in Milliardenhöhe.
Bis Ende des Jahres wird der EuGH sein Urteil fällen. Er ist zwar nicht an die Empfehlungen des Generalanwaltes gebunden - zumeist folgt er aber dessen Ansicht. Die Klage der englischen Kaufhauskette Marks&Spencer hatte das Verfahren ins Rollen gebracht. Der Konzern wollte die Verluste seiner Töchter in mehreren EU Staaten steuerschonend nutzen. Dies erlaubt das britische Steuer recht nicht. Nach dem Marsch durch die Instanzen lieg der Fall nun beim EuGH - dessen Urteile gelten für die gesamte Europäische Union.
"Österreichs Vorteil wieder weg"
Konzerne mit Sitz in Österreich dürfen seit heuer die Verluste ihrer Auslandstöchter im Rahmen der Gruppenhesteuerung steuerschonend nutzen. Die heimische Körperschaftsteuer wäre also im Ein klang mit dem zu erwartenden Urteil des EuGH, meinte Wolfgang Seitz, bei der lndustriellenvereinigung für Finanzpolitik zuständig. "Unser schöner Standortvorteil, wäre aber weg, wenn die anderen EU-Staaten nachziehen", warnte er im Presse-Gespräch.
Für deutsche Konzerne ist es derzeit noch attraktiv, Österreich als Sprungbrett in den Osten zu nutzen. Denn die Anfangsverluste etwa einer rumänischen Tochter können nur gegen Gewinne der österreichischen Mutter verrechnet werden; steht die Konzernmutter in Deutschland, ist das nicht zulässig. Führte auf Druck des EuGH auch Deutschland eine Gruppenbesteuerung nach heimischem Vorbild ein, wäre es für deutsche Firmen mit einem Schlag uninteressant, ihren Konzernsitz nach Österreich zu verlegen. Auch der niedrige Steuersatz von 25 Prozent wäre kein Köder mehr, die Alpen zu queren. Denn Deutschland möchte ebenfalls den Steuersatz für Unternehmen senken. Im Wiener Finanzministerium gibt man sich noch gelassen: "Man muss abwarten, wie der EuGH entscheidet", sagte Grasser Sprecher Thomas Schmid.
"Spiel jeder gegen jeden"
"Das ist ein Riesenthema. Niemand kann derzeit die Größe des Schadens für den Fiskus seriös schätzen", sagte Thiess Büttner, Steuerexperte des Münchner Instituts für Wirtschaftsforschung. Er meint, dass die internationale Verrechnung von Konzerngewinnen zusehends die nationalen Steuerrechte entschärft. Im "Spiel jeder gegen jeden" wetteiferten die Staaten darum, mehr Steuer aufkommen in den Griff zu bekommen. um dieses Rennen zu bremsen, sollten die Unternehmenssteuern EU-weit vereinheitlicht werden: "Derzeit bin ich aber pessimistisch", meinte Büttner.
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