Wasserburger Anzeiger, 28.03.2007, Nr. 73, S. 3
Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will Mindestlöhne einführen - „am besten in allen Branchen". Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer in Billig-Jobs ausgebeutet werden. In die Schlagzeilen geraten sind vor allem Reinigungsfirmen, Wachdienste, Bauunternehmen und die Fleischindustrie. „Wenn der Lohn 30 Prozent unter dem in der Branche oder vor Ort üblichen Tarifen liegt, dann ist das sittenwidrig", kritisiert Müntefering.
Über die gesetzliche Lohnuntergrenze streitet die Koalition noch. Die SPD fordert: Ein Beschäftigter muss netto mindestens so viel verdienen wie ein lediger Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld II und einen Mietzuschuss erhält. Laut Ministerium entspricht dies einem Bruttoverdienst von 1100 Euro, der als Mindestlohn angesetzt werden könnte.
Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger will nicht nach Branchen und Regionen unterscheiden. Er schlägt die Einführung eines bundesweiten Mindestlohns von 4,50 Euro netto pro Stunde vor. Die Höhe soll von einer Kommission jedes Jahr überprüft und notfalls angepasst werden. Als Vorbild dient die Mindestlohn- Kommission in England, in der Gewerkschaften, Arbeitgeber und Staat vertreten sind. Sie legen gemeinsam eine bindende Lohnuntergrenze fest.
Die Gewerkschaften verlangen einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 pro Stunde, der schrittweise auf 9 Euro erhöht werden soll. Der Wirtschaftsexperte Rudolf Hickel fordert ebenfalls 7 Euro. Bereits jetzt gebe es 130 Tarifverträge, die Stundenlöhne unter 6 Euro festschreiben, so Hickel. „Diese Löhne liegen unterhalb der Armutsgrenze." Leidtragender sei letztlich immer auch der Staat, weil er den Billig-Jobbern Sozialhilfe zahlen müsse, wenn ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Nur Mindestlöhne könnten verhindern, „dass die Arbeit im Niedriglohnsektor ein riesiges, öffentlich finanziertes Subventionsprogramm wird". hle
Auch die Union will sittenwidrigen Löhnen einen Riegel vorschieben, sie sperrt sich aber gegen gesetzliche Mindestlöhne. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) fordert eine generelle Arbeitspflicht für jeden, der Arbeitslosengeld II (ALG II) in Anspruch nehmen will. Bezieher besonders niedriger Löhne sollen zusätzlich einen Lohnzuschuss erhalten. Glos argumentiert, der Niedriglohnsektor müsse weiter ausgebaut werden, statt ihn durch Mindestlöhne zu verbieten. Außerdem müssten Anreize für Hartz-IV-Empfänger geschaffen werden, wieder eine reguläre Arbeit anzunehmen.
Glos liegt damit auf einer Linie mit den meisten Wirtschaftsforschungsinstituten und den Experten der Bundesbank, die ebenfalls vor der Einführung von Mindestlöhnen warnen. Ihr Hauptargument: Das Arbeitslosengeld II mit dem Regelsatz von 345 Euro sei bereits ein Mindestlohn. Lege der Staat nun eine niedrigere Grenze fest, werde kaum ein Arbeitsloser die höhere Stütze gegen einen schlechter bezahlten Job eintauschen. Liegt aber der Mindestlohn über dem Arbeitslosengeld, werde die Wirtschaft gezwungen sein, viele Stellen zu streichen. Mindestlöhne seien kontraproduktiv und erhöhten die Arbeitslosigkeit unter Geringqualifizierten, warnt Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchner Ifo-Instituts.
Den Hinweis, dass bereits 20 von 27 EU-Staaten gesetzliche Mindestlöhne eingeführt haben, lassen die Kritiker nicht gelten: Vielfach ersetzte das Lohn-Limit die Sicherung eines staatlichen Mindesteinkommens. Dieses aber sei in Deutschland mit Hartz IV bereits vorhanden, betont Wolfgang Franz vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Er hält Mindestlöhne für einen unzulässigen Eingriff des Staates: „Wie man es auch dreht und wendet - Protektionismus löst keines der Probleme, sondern schafft nur neue." hle
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