Stuttgarter Zeitung, 16.12.2005, S. 2
Eine Expertenkommission kommt zum Ergebnis, dass Leistungen für Familien ausgeweitet werden sollten. Dafür gebe es auch ökonomische Gründe. Ein Neugeborener bringe dem Staat deutlich mehr finanzielle Vorteile als Kosten.
Von Roland Pichler, Berlin
Die Kommission im Auftrag der Bosch Stiftung will dazu beitragen, dass die Folgen des Geburtenrückgangs und der steigenden Lebenserwartung in den Mittelpunkt der politischen Debatte rücken. Eine ernsthafte Debatte darüber finde erst seit der Jahrtausendwende statt, sagte der Kommissionsvorsitzende und frühere Ministerpräsident von Sachsen, Kurt Biedenkopf "Familien tragen gegenüber Kinderlosen unverhältnismäßige Belastungen", stellt die Kommission fest.
Der Staat finanziert zwar eine Reihe von familienpolitischen Leistungen. Dennoch benachteilige das deutsche Steuer- und Sozialsystem die Familien. Zu diesem Ergebnis kommt: das Kornmissionsmitglied Hans-Werner Sinn, der Präsident des Münchner Ifo-Instituts ist. Die Wirtschaftsforscher haben in einer Studie Kosten und Nutzen von Kindern für den Staat ermittelt. Das Ergebnis ist aufschlussreich. Ein neugeborenes Kind bringt dem Staat während des gesamten Lebenszyklus mehr Vorteile als Kosten. In der Kindheit und der Ausbildung fließen zwar viele öffentliche Mittel. Doch diese Förderung gebe ein Erwachsener mit durchschnittlichem Gehalt über Steuern und Sozialabgaben zurück: Der Staat macht bei jedem Neugeborenen über die gesamte Lebenszeit sogar einen Gewinn von 77 000 Euro. "Die Kosten der Kinder werden privatisiert, ihr späterer Nutzen wird sozialisiert", so die Kommission.
Es sei falsch, bei Familienleistungen von Subventionen zu sprechen, erklärte Sinn. "Die Familien subventionieren sich selbst." Aus diesem Grund sei eine Ausweitung der Leistungen sinnvoll. Die Kommission empfiehlt, die Anstrengung der Familien für das Rentensystem stärker zu berücksichtigen.
Im Einzelnen sprechen sich die Experten für eine Elternrente aus. Sie begründen dies mit der Erkenntnis, dass die Familienleistung im heutigen System der Alterssicherung zu wenig honoriert werde. Die Expertengruppe plädiert dafür, die Höhe der Renten nach der Kinderzahl zu staffeln. Eltern sollten zu ihrer Rentenzahlung einen Zuschlag bekommen, der mit der Kinderzahl steigt. Diese zusätzliche Altersversorgung sollte über Steuern oder Beiträge finanziert werden. Menschen ohne Kinder müssten die ergänzende Altersversorgung in diesem Modell selbst sparen.
Auch bei der Steuer plädieren die Sachverständigen für ein Umdenken. Aus dem heutigen Ehegattensplitting solle ein Familiensplitting werden. Beim Ehegattensplitting wird steuerlich so verfahren, dass Verheirateten jeweils die Hälfte des Haushaltseinkommens zugerechnet wird. In vielen Fällen mildert das die steuerliche Progression. Die Kommission will die Kinder in das Familiensplitting mit einbeziehen. Dies bedeute, dass Kinder einen eigenen Steuerfreibetrag erhielten.
Die Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) begrüßte in einer ersten Reaktion, dass die Kommission für ein Elterngeld plädiert. Diese Forderung ist im Koalitionsvertrag enthalten. Der Staat zahlt dabei einen bestimmten Anteil des früheren Gehalts, um Einbußen bei der Erziehung auszugleichen.
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