HANDELSBLATT, 2./3./4. 7.2004, S. 4
dri BERLIN. Der Zoll wird voraussichtlich ab 1. August 2004 verstärkt gegen gewerbliche Schwarzarbeit, vor allem auf Baustellen und im Gastgewerbe, vorgehen. Das dafür notwendige "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" kann bis dahin in Kraft treten, nachdem Union und rot-grüne Koalition in der Nacht zu Donnerstag ihren Streit darüber im Vermittlungsausschuss beigelegt haben. Die Bundesregierung erwartet jährlich eine Milliarde Euro mehr Steuereinnahmen.
Das Gesetz richtet sich vor allem gegen die gewerbsmäßige Schwarzarbeit. Sie wird als Straftat verfolgt. Hingegen gelten schwarz erbrachte geringfügige Dienstleistungen in Privathaushalten, etwa von illegal tätigen polnischen Putzfrauen, als Ordnungswidrigkeit. Allerdings wird auch für diese Ordnungswidrigkeiten der Zoll zuständig sein. Die SPD wollte die Aufgabe ursprünglich den Kommunen übertragen. Dagegen sperrten sich jedoch die Unionsländer, weil auf die Gemeinden neue Kosten zugekommen wären.
Wie es in Koalitionskreisen hieß, wollte die SPD-Seite vor allem deshalb die Zuständigkeit vom Zoll weg verlagern, um nicht erneut eine öffentliche Diskussion über eine Verfolgung von Bagatelldelikten in Privathaushalten auf sich zu ziehen. Diese Diskussion hatte sich zu Jahresbeginn am später nachgebesserten ersten Gesetzentwurf entzündet. Er sah eine Strafverfolgung auch für schwarz arbeitende Putzfrauen vor.
Von diesem Kurs rückte das zuständige Bundesfinanzministerium schnell wieder ab: Man werde verstärkt darum werben, dass Haushalte legale Mini-Jobber beschäftigen, heißt es jetzt. Deren Lohn ist in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Da sich der Zoll auf gewerbliche Schwarzarbeit konzentrieren soll, gilt es als unwahrscheinlich, dass Fahnder gegen Putzfrauen und ihre Arbeitgeber vorgehen werden.
Nachgegeben hat die SPD auch bei der Regel, nach der Privatleute Handwerker-Rechnungen zwei Jahre lang aufbewahren müssen. Die Regel gilt zwar, allerdings kostet ein Verstoß dagegen jetzt 500 Euro statt 1000 Euro Bußgeld. Außerdem reicht bei Verlust der Rechnung der Kontoauszug als Nachweis.
Kompromissbereit zeigten sich die Sozialdemokraten ebenfalls beim dritten noch offenen Streitthema. Auf Wunsch des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) und der Union gelten Verstöße gegen die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle oder die Gewerbeliste weiterhin als Schwarzarbeit. Die Koalition wollte dies nur noch als Verstoß gegen Handwerksordnung und IHK-Regeln mit niedrigen Bußgeldern ahnden. jetzt bleibt es bei dem Delikt "Schwarzarbeit". Das Bußgeld ist allerdings mit bis zu 50 000 Euro nur halb so hoch wie heute.
Bereits zuvor hatten sich SPD und Union geeinigt, dass auf Baustellen Zoll, Kriminalpolizei und Steuerfahnder gemeinsam ermitteln. Der anfängliche Streit über Zuständigkeiten beruhte nach Informationen aus Koalitionskreisen auf einem Missverständnis: Die Union habe nicht wahrgenommen, dass die Zusammenarbeit bereits in das Gesetz eingearbeitet worden war.
Die Wirtschaftsforschungsinstitute Ifo und DIW hatten während einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages das Gesetz gelobt. Es gebe keinen Grund, warum der Fiskus jährlich viele Milliarden Euro Steuergelder und Abgaben an unredliche Bürger verschenken sollte. Die Einrichtung einer zentralen Datenbank bezeichnete das Ifo-Institut als "sehr sinnvoll". Das Institut beziffert das Umsatzvolumen der Schattenwirtschaft im Jahr 2003 auf 370 Milliarden Euro - 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Die Union hatte das Gesetz im Mai im Bundestag blockiert, weil es nicht die Ursachen der Schwarzarbeit - zu hohe Steuern und Sozialabgaben - bekämpfe. Dies wurde allerdings auch in Unionskreisen als "politische Lyrik" bezeichnet. Die parlamentarische Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) blieb denn auch bei ihrer Auffassung, dass das Vermittlungsverfahren überflüssig gewesen sei. "Die Einigung hätten wir auch schon im Bundestag erzielen können", sagte sie.
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