General-Anzeiger, 16.12.2005, S. 2
Von unserem Korrespondenten Holger Möhle
BERLIN. Ursula von der Leyen sitzt zwar nicht mit auf dem Podium, aber sie bekommt ihre Botschaft trotzdem transportiert. Genauer gesagt sind es drei, die Kurt Biedenkopf, sächsischer Ministerpräsident außer Diensten, als Vorsitzender der Kommission "Familie und demographischer Wandel" der Robert-Bosch-Stiftung in ihrem Namen überbringt. Erstens: Die Bundesfamilienministerin sei "sehr erfreut", dass die Kommission "empfiehlt", das von der großen Koalition geplante Elterngeld tatsächlich auch einzuführen. Zweitens: Die CDU-Politikerin begrüße, dass auch untersucht worden sei, "welche Rolle die Männer für sich sehen" - in der Familie. Und drittens freue sich von der Leyen, selbst Mutter von sieben Kindern, dass die Kommission Kinder auch als "ein Geschenk an die Allgemeinheit" bewerte.
18 Monate haben die Kommissionsmitglieder an dem Bericht gearbeitet. Die Geschäftsführerin der Robert-Bosch-Stiftung, Ingrid Hamm, sagte bei der Vorstellung gestern in Berlin, die "Empfehlungen zielen bewusst auf das derzeitige Renten-, Steuer- und Sozialversicherungssystem" in Deutschland. Nach Auffassung der Experten "diskriminiert" das deutsche Steuer- und Sozialsystem "die Familie in erheblichem Maße". Die Kommission will anstoßen, dass sich dies ändert.
Biedenkopf sagt: "Kinder sind die Zukunft unseres Landes." Zu den "wichtigsten Bedingungen einer gerechten Familienpolitik" gehöre deshalb ein "angemessener Ausgleich zwischen den privaten Lasten und den öffentlichen "Gewinnen" jeder Investition in Kinder". Und auch hier haben die Experten nachgerechnet. Ergebnis: Die Allgemeinheit profitiert über den gesamten Lebenszyklus eines Kindes mit später durchschnittlichem Erwerbsverhalten und Einkommen mit einem Überschuss von fast 80 000 Euro.
Damit Kindererziehung und Familienarbeit künftig besser berücksichtigt werden, schlägt die Kommission ein so genanntes Familiensplitting im deutschen Steuersystem vor. Nach den Worten von Hans-Werner Sinn vom Institut für Wirtschaftsforschung der Uni München soll dabei das Gesamteinkommen der Familie auch auf die Kinder verteilt werden. Sinn nennt das "horizontale Gerechtigkeit". Ein Beispiel: Hat eine Familie mit drei Kindern ein Einkommen von 50 000 Euro im Jahr, so würde durch ein Familiensplitting das Pro-Kopf-Einkommen dieser Familie 10 000 Euro betragen. Dadurch würde der Steuersatz extrem gesenkt. Im Ergebnis käme dies einem "erheblichen Freibetrag" für Kinder gleich. Dieser Vorschlag kommt dem Steuermodell der Union sehr nahe, die einen Freibetrag pro Familienmitglied von 8 000 Euro jährlich vorsah. Zurzeit beträgt der Steuerfreibetrag 7 660 Euro, der allerdings nur für Verdiener gilt.
Weiter regt die Kommission an, das umlagefinanzierte Rentensystem umzubauen. "Ziel muss es sein, seine Leistungen wesentlich stärker nach Kinderzahl zu differenzieren." Neben einer allgemeinen umlagefinanzierten Grundsicherung sollten die Eltern durch eine steuerfinanzierte "Kinderrente" eine zusätzliche Altersversorgung erhalten. Sie soll mit der Zahl der eigenen Kinder steigen. Kinderlose müssten dagegen für ihre ergänzende Altersversorgung selbst sparen. Hintergrund: Nach Auffassung der Kommission stehen die durch Familienarbeit erworbenen Ansprüche "in keinem Verhältnis zu Umfang und Bedeutung der erbrachten Leistung".
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