München, 28. März 2003
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und das ifo Institut für Wirtschaftsforschung veranstalten am 28. März 2003 auf Einladung der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main die Tagung "Arbeitsmarktreformen im Niedriglohnbereich".
Beide Veranstalter begrüßen, dass die Bundesregierung mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe "in der Regel" auf dem Niveau der Sozialhilfe, der Absenkung der Transferentzugsrate, der Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und der Lockerung des Kündigungsschutzes Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt angekündigt hat. Diese Vorschläge finden sich auch im Jahresgutachten 2002/2003 "Zwanzig Punkte für Beschäftigung und Wachstum" des Sachverständigenrates sowie in verschiedenen Veröffentlichungen des ifo Instituts. Allerdings sind speziell im Niedriglohnbereich weiter gehende Maßnahmen erforderlich, wie sie von einigen Bundesländern gefordert werden. Dazu haben das ifo Institut und der Sachverständigenrat konzeptionell identische Vorschläge vorgelegt, die aus drei untrennbar miteinander verbundenen Komponenten bestehen:
Programme, die die Beschäftigungsaussichten im Niedriglohnbereich verbessern sollen, haben eine Reihe von Faktoren zu beachten.
Erstens müssen die Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen hinreichend groß sein, und das verlangt eine deutliche Lohnsenkung im Niedriglohnsektor. Nach den bisher geltenden Bestimmungen ist die Sozialhilfe ein Lohnersatzeinkommen. Sie wird gezahlt, wenn man nicht arbeitet, und wird sukzessive abgeschmolzen, wenn man es tut: den Sozialhilfeempfängern wird das Arbeitseinkommen zum größten Teil oder sogar zur Gänze auf die Sozialhilfe angerechnet, so dass das Nettoeinkommen entweder nur geringfügig oder gar nicht zunimmt, wenn sie eine Arbeit annehmen. Diese Regelung fixiert Anspruchslöhne, die die Produktivität vieler gering Qualifizierter übersteigen und als Hauptgrund der Arbeitslosigkeit im Niedriglohnsektor angesehen werden können. Die erforderliche Senkung der Anspruchslöhne kann durch eine Kombination aus einer Absenkung des Eckregelsatzes der Sozialhilfe und eine Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bzw. die Zahlung von Lohnzuschüssen erreicht werden.
Zweitens muss das Sozialstaatsgebot beachtet werden. Jedermann muss es möglich sein, durch die Aufnahme einer Arbeit in der Summe aus selbst verdientem Geld und der staatlichen Unterstützung mindestens ein Einkommen in Höhe der heutigen Sozialhilfe zu erzielen. Je größer die Absenkung des Eckregelsatzes bei der Sozialhilfe ist, desto großzügiger müssen die Hinzuverdienstmöglichkeiten und die Lohnzuschüsse gestaltet werden, um dieses Ziel zu erfüllen. Außerdem muss für diejenigen, die trotz der Reform nicht in der Lage sind, einen Arbeitsplatz in der privaten Wirtschaft zu finden, eine kommunale Vollzeit-Beschäftigung angeboten werden, für die ein Lohn in Höhe der heutigen Sozialhilfe bezahlt wird. Die Funktion, die Arbeitsleistungen zu beaufsichtigen oder zu koordinieren, kann dabei Beschäftigungsagenturen überlassen werden, die die Betroffenen zu hinreichend günstigen Entleihkosten, die unterhalb der heutigen Sozialhilfe liegen mögen, der privaten Wirtschaft anbieten. Die Beschäftigungsagenturen können sich der Mithilfe privater Leiharbeitsfirmen bedienen. Hinzuverdienstmöglichkeiten und Lohnzuschüsse bei einer regulären Tätigkeit im privaten Sektor sind so auszugestalten, dass dieser Beschäftigungsweg für die Betroffenen gegenüber der kommunalen Leiharbeit attraktiver bleibt.
Drittens darf angesichts der prekären Lage der öffentlichen Finanzen eine Reform nicht zu Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte führen. Die Absenkung der Anspruchslöhne auf dem Wege einer bloßen Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Sozialhilfe kommt deshalb nicht in Betracht. Vielmehr müssen die Verbesserung des Hinzuverdienstes und der gegebenenfalls zu zahlende Lohnzuschuss durch eine Absenkung des Eckregelsatzes der Sozialhilfe und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe kompensiert werden.
Die Vorschläge von Sachverständigenrat und ifo Institut tragen diesen Aspekten Rechnung. Beispielsrechnungen für verschiedene Haushaltstypen und Einkommensniveaus zeigen, dass sich durch die vorgeschlagene Absenkung der Sozialhilfe ausreichend finanzieller Spielraum für eine weitgehend kostenneutrale Senkung der Transferentzugsrate gewinnen lässt, die gegenüber dem Status quo für Sozialhilfeempfänger die Anreize zur Arbeitsaufnahme deutlich verbessert. Mit der Einrichtung von kommunalen Beschäftigungsagenturen wird sichergestellt, dass Arbeitswillige mindestens das bisherige Sozialhilfeniveau als Einkommen erzielen können. Durch die Auflage, in den Agenturen Vollzeit zu arbeiten und den niedrigen Lohn in Höhe der heutigen Sozialhilfe ist zugleich aber sichergestellt, dass eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt die attraktivere Alternative bleibt, selbst wenn sie aufgrund fehlender Qualifikationen nur niedrig entlohnt wird.
Wichtige Elemente der Reformvorschläge: Beispiel eines Alleinstehenden
Sachverständigenrat
ifo
Prozentuale Absenkung des Eckregelsatzes der Sozialhilfe
30 vH
100 vH
Verbleibender Sozialhilfeanspruch inklusive Mietkostenzuschüsse
538 Euro
293 Euro
Anrechnungsfreies Einkommen
74 Euro
400 Euro (zusätzlich: Steuergutschrift)
Transferentzugsraten von ... bis ...
0 vH – 82 vH
-20 vH – 70 vH
Erreichen der Fördergrenze bei Bruttoarbeitseinkommen von
1 350 Euro
1 500 Euro
Arbeitsplatzgarantie in kommunalen Beschäftigungsagenturen
ja
Adressatenkreis
erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger (Bedürftigkeitsprüfung)
Erwerbsfähige im Niedriglohnbereich
Der Sachverständigenrat und das ifo Institut sind der festen Überzeugung, dass eine Umsetzung dieser Vorschläge nicht nur die Voraussetzungen schafft, eines der drängendsten Probleme des deutschen Arbeitsmarktes zu lösen, sondern auch einen wichtigen Wachstumsimpuls setzen wird.
Phone: +49(0)89/9224-1604 Fax: +49(0)89/9224-1267