Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) berichtet in seinem Jahresbericht 2005 über Ergebnisse einer Prüfung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie und moniert in diesem Zusammenhang in zwei Punkten die staatliche Finanzierungspraxis des ifo Instituts und der CESifo GmbH.
Der ORH kritisiert die rechtliche Ausgestaltung des Zuwendungsverfahrens und macht der Leitung des ifo Instituts und der CESifo GmbH nicht den Vorwurf, den von den Zuwendungsgebern gesetzten Rahmen überschritten zu haben. Das ifo Institut ist zwar Gegenstand der Prüfung, aber nicht Ansprechpartner des ORH und hat sich ihm gegenüber nicht zu seiner in beiden Punkten unberechtigten Kritik äußern können. Einzelne Presseberichte haben die Kritik des ORH ohne vorherige Anhörung oder Stellungnahme des ifo Instituts verbreitet. Das ifo Institut nimmt dies zum Anlass, zu beiden Kritikpunkten Stellung zu nehmen.
Der ORH stellt fest: „Bei der Prüfung von Drittmittelprojekten, die der Staat beim Verein in Auftrag gegeben und zusätzlich bezahlt hat, wurden teilweise Kosten für das Stammpersonal in die Berechnung des Finanzbedarfs einbezogen, die bereits institutionell zu 100 % gefördert worden waren. … Institutionell geförderte Kosten dürfen bei staatlich geförderten Projekten nicht erneut in Ansatz gebracht werden, bei staatlichen „Aufträgen“ müssen sie sich mindernd auf die institutionelle Förderung auswirken.“
Als Folge seiner Feststellung fordert er für die Zukunft eine „kritische Überprüfung des staatlichen Finanzierungsbeitrags“.
Dazu gilt:
Der ORH kritisiert zu Unrecht eine Zuwendungspraxis, die sich in den Wirtschaftsforschungsinstituten schon vor weit mehr als einem Jahrzehnt im Zusammenspiel staatlicher Institutionen (Zuwendungsgeber, Rechnungshöfe) herausgebildet hat. Spätestens seit den Grundsatzbeschlüssen der Bund-Länder-Kommission aus 1997 und 2003 sind die zentralen Fragen dieser Praxis für alle Institute der Leibniz-Gemeinschaft geklärt. Diese Zuwendungspraxis führt nicht zu einer „Doppel- oder Überfinanzierung“. Denn ein großer Teil des Personals des ifo Instituts wird aus den erzielten Drittmitteln finanziert, und der Leistungsaustausch zwischen grund- und drittmittelfinanzierten Kapazitäten ist ausgeglichen. Dieser Leistungsaustausch ist zwingend notwendig und rechtlich völlig unbedenklich. Die Forderung des ORH, dass der Einsatz grundfinanzierten Personals in staatlichen Drittmittelprojekten zur Minderung der institutionellen Förderung führen müsse und nicht zur Einstellung zusätzlichen Personals genutzt werden dürfe, widerspricht den von der Bund-Länder-Kommission beschlossenen Vorgaben. Sie würde für die Wirtschaftsforschungsinstitute die Annahme staatlicher Forschungs- und Beratungsaufträge sinnlos machen und die wirtschaftpolitische Beratung durch die Wirtschaftsforschungsinstitute zum Erliegen bringen.
Im Einzelnen:
Die Auffassung des ORH ist mit diesen essentiellen Vorgaben der BLK nicht vereinbar.
Der zweite vom ORH angesprochene Punkt betrifft die Gründung der CESifo GmbH. Der ORH ist der Auffassung, dass sich die Aufgaben der GmbH mit denen des ifo Instituts bzw. der Universität überschneiden und „ohne großen zusätzlichen Aufwand“ von diesen Einrichtungen mit wahrgenommen hätte werden können. Die „fachliche Neuausrichtung“ des ifo Instituts habe nicht von der GmbH abgehangen, sondern hätte von Universität und ifo Institut gemeinsam kostengünstiger gestaltet werden können. Die „in Folge der Neueinstufung des Vereins frei gewordenen Haushaltsmittel hätten dann dem Staatshaushalt zugute kommen können.“
Die Gründung der GmbH war eine forschungspolitische Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, zu der es keine ernsthafte Alternative gab. Die von ihr wahrgenommenen Aufgaben hätten nicht effizient auf Universität und ifo Institut verteilt werden können. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand hat die CESifo GmbH seit ihrer Gründung eine Menge bewegt.
München, 13. Dezember 2005
Ein falscher Vorwurf (Berliner Zeitung, 17./18.12.2005)
Zusätzliches Geld für Personal(Süddeutsche Zeitung, 27.12.2005)
Statements of the Ifo Institute
Warning: Mail address misuse with criminal intent, 27 Jan 2011
In eigener Sache: Warnung vor betrügerischen Telefonbefragungen, die angeblich im Namen des ifo Instituts durchgeführt werden, 09 Feb 2010 (in German)
Briefe und Leserbriefe zur Berichterstattung über die Finanzkrise, Nov/Dec 2008 (in German)
In an open letter, Ifo President Hans-Werner Sinn has made an official statement in response to current media reports, 27 Oct 2008
In eigener Sache: Warnung vor fragwürdigen Finanzdienstleistern, die im Namen von ifo Dresden agieren, 20 Dec 2006 (in German)
Stellungnahme zu den Anmerkungen des Handelsblatts zum CESifo-Bericht über das Handelsblatt-Ranking, 16 Oct 2006 (in German)
Pressemeldungen zum Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs 2005, 13 Dec 2005 (in German)