Beschäftigungsfördernde Maßnahmen kommen in Betracht, wenn bei Arbeitslosigkeit die Eingliederung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse aufgrund der regionalen Arbeitsmarktlage oder individueller Eigenschaften des Arbeitslosen nicht möglich ist. Für viele Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung (z. B. Arbeitsgelegenheiten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass diese die Kriterien „Zusätzlichkeit“, „öffentliches Interesse“ und „Nichtbeeinträchtigung der Wirtschaft“ erfüllen sollen.
Eine Analyse dieser Kriterien zeigt, dass deren gleichzeitige Erfüllung nicht trivial ist und ihre konkrete Überprüfung in der Praxis angesichts unvollständiger Informationen in der Regel nur unzureichend gelingt. Das Gutachten des ifo Instituts hat untersucht, durch welche pragmatischen Verfahren ihre Gewährleistung bei den regionalen Bewilligungsstellen von Beschäftigungsmaßnahmen – insbesondere den Arbeitsagenturen und Grundsicherungsstellen – vor Ort erzielt werden kann. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf die in Sachsen übliche Praxis gelegt, dass die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für die Einrichtung einer Maßnahme sein soll. Durch umfangreiche Interviews mit Bewilligungsstellen, Ausstellern von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und zuständigen Landesministerien wurde erstmals ausführlich erfasst, welches weite Spektrum an Prüfmechanismen sich in der Praxis aufgrund der weitgehend dezentral verteilten Entscheidungsbefugnis entwickelt hat.
Die Studie wurde in der Niederlassung Dresden des ifo Instituts erstellt.
Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung von Sabine Engelmann, Beate Schirwitz und Marcel Thum (Projektleitung)ifo Dresden Studien Nr. 47 München: ifo Institut für Wirtschaftsforschung, 2009; 70 S.; 15,- EUR. ISBN: 3-88512-483-1 ISBN 13: 978-3-88512-483-2