Im System der deutschen privaten Krankenversicherung ist gegenwärtig ein Versichererwechsel mit dem Verlust der gesamten Altersrückstellung verbunden. In der Studie wird untersucht, wie eine Mitgaberegelung für die Altersrückstellung ausgestaltet sein sollte, die Versichererwechsel möglichst wenig behindert und gleichzeitig die Interessen der Mitglieder im abgebenden Versichertenkollektiv wahrt.
Die Studie enthält einen umfassenden Literaturüberblick inklusive einer Darstellung von Systemen der privaten Krankenversicherung in 10 OECD-Ländern, eine wirtschaftstheoretische Analyse der Wahl einer effizienten Mitgaberegelung sowie umfangreiche Simulationsrechnungen zur Bestimmung des mitgabefähigen Anteils der Altersrückstellung.
Für die Simulationsrechnungen werden Kopfschadenstatistiken und Sterbetafeln für die PKV aus den Veröffentlichungen der Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen und der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht verwendet. Zur Illustration der aktuellen Situation werden auch Stornostatistiken aus den Veröffentlichungen der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht sowie Beitragstabellen, Plandaten zur Entwicklung der Altersrückstellung und Stornostatistiken der HUK-Coburg Krankenversicherung benutzt.
Der in Deutschland übliche lebenslange Krankenversicherungsvertrag, bei dem ein Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen ist und eine Prämienanpassung auf Basis individueller Erfahrungswerten mit dem Versicherten nicht zulässig ist, wird als Kombination einer Serie kurzfristiger Krankenversicherungsverträge, einer Rentenversicherung und einer Prämienversicherung interpretiert. Letztere schützt den Versicherten gegen Prämienerhöhungen aufgrund einer dauerhaften erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Der Ansatz einer Übertragung der so genannten kalkulatorischen Altersrückstellung beim Versichererwechsel, die die individuelle Sparleistung inklusive der Verzinsung und Vererbung von Altersrückstellungsteilen früh verstorbener Versicherter wiedergibt, führt zu einem Verlust der Prämienversicherungsfunktion. Für gesunde Individuen besteht dann ein Anreiz, ein neues Kollektiv zu begründen, um Prämien einzusparen. Beim abgebenden Versicherer kommt es zu einer Risikoentmischung mit steigenden Prämien für die verbleibenden überdurchschnittlich schlechten Risiken. Soll die kalkulatorische Altersrückstellung übertragen werden, erfordert dies einen Kontrahierungszwang für Versicherer, die Normierung der Verträge sowie einen Risikostrukturausgleich. Sehr problematisch ist dabei die Konstruktion eines Riskostrukturausgleichs, der gleichzeitig kostengünstig in der Durchführung ist, Nachteile für die beim alten Versicherer verbleibenden Versicherten vermeidet und Anreize zur Kostenkontrolle wahrt.
Im internationalen Vergleich erweist sich das deutsche System der privaten Krankenversicherung als singulär. Lebenslange Individualverträge mit dem Aufbau einer Altersrückstellung finden sich noch in Österreich und der Schweiz, beziehen sich dort aber auf ein wesentlich kleineres Marktsegment. Auch in diesen Ländern besteht kein Anspruch auf Mitgabe zumindest eines Teils der Altersrückstellung. Ansonsten dominieren in den Ländern, wo der Markt für private Krankenversicherung bedeutend ist, typischerweise beschäftigungsbezogene Gruppenverträge, die häufig durch staatliche oder staatlich regulierte Sondersysteme für Rentner ergänzt werden.
Die aus wirtschaftstheoretischer Sicht ideale Mitgaberegelung besteht in einer nach der längerfristigen Gesundheitsprognose differenzierten Übertragung der Altersrückstellung. Dabei erhalten schlechte Risiken eine wesentlich höhere Mitgabe als gesunde Personen. Der Transfer für einen Versicherten wird so ausgestaltet, dass es im abgebenden Versichertenkollektiv nicht zu einer Prämienänderung für die verbleibenden Versicherten kommt. Eine derartige Regelung würde aber regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, da der abgebende Versicherer den wechselnden Versicherungsnehmer zur Transferersparnis als möglichst gesund deklarieren möchte, während es für den aufnehmenden Versicherer günstig wäre, den Versicherten als schlechtes Risiko einzuschätzen.
Die Bestimmung eines optimalen, vom aktuellen Gesundheitszustand unabhängigen Transfers der Altersrückstellung läuft auf eine Mitgabe des Rentenversicherungsanteils an der Altersrückstellung hinaus. Dann führt der Wechsel eines gesunden Individuums nicht zu einer Prämienänderung für Versicherte im abgebenden Kollektiv.
In den Simulationsrechnungen werden Modelle zur Bestimmung dieses Rentenversicherungsanteils auf Basis von Schadenstatistiken und Sterbetafeln entwickelt. Es erweist sich, dass der übertragungsfähige Anteil der Altersrückstellung mit höherem Lebensalter und höherem Eintrittsalter fällt sowie für Frauen geringer ist als für Männer. Ersteres Resultat ist Konsequenz einer mit zunehmendem Alter der Versichertengemeinschaft wachsenden Bedeutung der Subvention von Prämien von Versicherten, die zu schlechten Risiken geworden sind. Aufgrund des geringeren Anstiegs der durchschnittlichen Schäden im Alter spielt die Rentenversicherungsfunktion der Altersrückstellung bei Frauen eine geringere Rolle als bei Männern. Gleiches gilt bei einem höheren Eintrittsalter. Unvorhergesehene Kostensteigerungen im Gesundheitswesen führen zu einer systematischen Überschätzung des Rentenversicherungsanteils der Altersrückstellung. Dies wird jedoch durch die Berücksichtigung der Kapitalbildung aus dem im Jahre 2000 eingeführten gesetzlichen Beitragszuschlags weitgehend neutralisiert.
V. Meier, F. Baumann und M. Werding (2004), "Modelle zur Übertragung individueller Altersrückstellungen beim Wechsel privater Krankenversicherer sowie Alternativen zur Vorfinanzierung der Krankheitskosten im Alter", ifo Beiträge zur Wirtschaftsforschung, Bd. 14, München.
Meier, Volker (zusammen mit Martin Werding und Florian Baumann ), "Transferable Ageing Provisions in Individual Health Insurance Contracts", CESifo Working Paper Nr. 1116, 2004 ( Abstract / Download )
Meier, Volker, "Efficient Transfer of Aging Provisions in Private Health Insurance", CESifo Working Paper Nr. 862, 2003 ( Abstract / Download )
V. Meier (2003), "Solving the Premium Risk Problem, Insurer Switches, and Transfers of Aging Provisions", DICE Report, Bd. 1, Nr. 3, S. 20-23.
V. Meier (2003), "Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung", ifo Schnelldienst, 56. Jg., Nr. 24, S. 5-8.