Die Schaffung des EU-Binnenmarktes zieht als Konsequenz bei der Umsatzsteuer die Aufgabe des Bestimmungslandprinzips und die Einführung des Ursprungslandprinzips nach sich. Damit verbindet sich allerdings eine unerwünschte Verschiebung der Umsatzsteueraufkommen zwischen den Mitgliedsstaaten, die durch einen Ausgleichsmechanismus (Clearingverfahren) wieder korrigiert werden soll. Als makroökonomisches Verfahren bietet sich grundsätzlich ein Clearing auf der Basis der nationalen MwSt-Bemessungsgrundlagen an. Ziel der Studie ist, diese MwSt-Bemessungsgrundlagen für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten aus den nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und weiteren Datenquellen abzuleiten.