Hartmann von der Tann diskutiert mit Prof. Dr. Hans Werner Sinn (Präsident des ifo Instituts) und Ottmar Schreiner (SPD, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen). Phoenix, Unter den Linden vom 17.03.2008, Video
Lieber Herr Schreiner, lieber Herr von der Tann,
vielen Dank nochmals für die anregende Diskussion Montagabend bei Phoenix. Zu den strittig gebliebenen Punkten habe ich hier einige Informationen.
Wie viel ALG II erhält ein Single? Nach einer international vergleichbaren Berechnung der OECD betrug im Jahr 2005 das gesamte Transfereinkommen eines alleinstehenden ALG-II-Empfängers in Deutschland 8460 Euro; pro Monat sind das folglich 705 Euro. Der Monatsbetrag setzt sich zusammen aus der Grundsicherung in Höhe von 345 Euro (Regelsatz) und Kosten der Unterkunft, für die die OECD 360 Euro ansetzt. (vgl. OECD, Benefits and Wages 2007, Paris 2007 und weitere Details im Internet unter: http://www.oecd.org/document/29/0,3343,en_2825_497118_39618653_1_1_1_1,00.html). Berücksichtigt man die Anhebung des Regelsatzes von 345 Euro auf 347 Euro und eine Verteuerung der Aufwendungen für Miete und Heizung um insgesamt etwa 4% in den zwei Jahren seit 2005 (auf 374 Euro), so ergibt sich für das Jahr 2007 ein Wert von 721 Euro. (Bei der Diskussion hatte ich von 720 Euro gesprochen.)
Um wie viel stiegen die Nettoreallöhne in den letzten zwanzig Jahren? Die öffentliche Diskussion zitiert in der Regel die Größe „Nettoverdienst in der Gesamtwirtschaft pro Arbeitnehmer“ (z.B. Bild-Zeitung, September/Oktober 2007; nach damaliger Datenlage betrug der Anstieg von 1986 bis 2006 nur 0,4%). Diese Größe kann nicht herhalten, sozialpolitische Alarmsignale zu begründen, weil sie sehr stark durch zwei Struktureffekte beeinflusst ist. Zum einen spiegelt sie nämlich die Verwässerung des Durchschnitts wider, die durch die vielen schlecht bezahlten Stellen zustande kam, die erst durch die Reformpolitik der letzten Jahre ermöglicht wurden (Teilzeitjobs, Ein-Euro-Jobs, Minijobs etc.). Zum anderen resultiert sie auch aus der Arbeitszeitverkürzung. Beides dämpfte den durchschnittlichen Lohnanstieg pro Arbeitnehmer, war aber sozialpolitisch gewollt. Die neuen, schlecht bezahlten Jobs senkten zwar den Durchschnitt, erhöhten aber die Lohnsumme in Relation zur arbeitsfähigen Bevölkerung und bedeuteten, dass wieder mehr Menschen in die Arbeitswelt integriert wurden. Wenn man einen Niedriglohnsektor schaffen will, wie es Schröder mit der Agenda 2010 erfolgreich versucht hat, dann muss man definitionsgemäß eine Verringerung der Durchschnittslöhne in Kauf nehmen. Durchschnittslöhne sind kein sinnvolles Wohlfahrtsmaß. Wollte man sie maximieren, müsste man die Arbeitslosigkeit durch exorbitante Lohnsteigerungen so weit treiben, bis zum Schluss nur noch ein paar SAP-Arbeitnehmer ihre Jobs behalten und den Durchschnitt bilden. Ähnlich ist es bei der Arbeitszeitverkürzung, mit der die Gewerkschaften einen Teil des sonst möglichen Lohnanstiegs in Freizeit umgesetzt haben. Die daraus resultierende Verringerung des Lohnanstiegs pro Kopf ist natürlich ebenfalls in Kauf zu nehmen.
Um einen Eindruck von der wirklichen Lohnentwicklung eines typischen Arbeitnehmers zu erhalten, muss man beide Struktureffekte herausrechnen. Das geschieht in der nachfolgenden Tabelle am Beispiel eines durchschnittlich verdienenden Facharbeiters aus dem Produzierenden Gewerbe Westdeutschlands. Man sieht, dass der Reallohnanstieg pro Stunde bei diesem Facharbeiter in den letzten zwanzig Jahren keinesfalls negativ war, sondern, je nach Familienstand, zwischen etwa zwanzig und dreißig Prozent lag. (Das sind die Werte, die ich in der Diskussion genannt hatte.) Die beiden letzten Zeilen der Tabelle beziehen sich auf die in der öffentlichen Diskussion zitierten Werte.
Dass das Wachstum von 1986 bis 2007 negativ ist, während es bis 2006 noch schwach positiv war, liegt an der Mehrwertsteuererhöhung des Jahres 2007.
Lohnsteigerungen von Facharbeitern mit Durchschnittslohn im Produzierenden Gewerbe im früheren Bundesgebiet im Zeitraum 1986 bis 2006 in %; real 1)
1) Preisbereinigt mit dem Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen im früheren Bundesgebiet (bis 1991) bzw. mit dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (ab 1991). 2) Inkl. Kindergeld. 3) Bruttolohn plus Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. 4) Normalsatz. 5) Nettolöhne und -gehälter monatlich je Arbeitnehmer in Deutschland (2006/2007) bzw. im früheren Bundesgebiet (1986).
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Statistisches Taschenbuch 2007, Tabellen 1.15, 4.4, 5.14, 5.17 und 7.7, Bundesministerium der Finanzen (Kindergeld), Statistisches Bundesamt (Preisindex), Berechnungen des ifo Instituts.
Zu den Berechnungen ist zu bemerken, dass alle ausgewiesenen Reallohnsteigerungen für Westdeutschland in Wahrheit untertrieben sind, weil mangels verfügbarer Statistiken ab 1991 mit dem Preisindex für Gesamtdeutschland statt nur dem Preisindex für Westdeutschland deflationiert wurde. Wegen des Balassa-Samuelson-Effekts hatten die neuen Bundesländer sicherlich eine etwas stärkere Inflation als die alten, so dass auch der gesamtdeutsche Preisindex etwas stärker angezogen haben dürfte als der westdeutsche.
Welches Nettoeinkommen erhält jemand, der für 2 Euro in der Stunde Vollzeit arbeitet? Nur Hartz IV oder mehr? Um dies zu berechnen, wird angenommen, dass die (alleinstehende) Person keine weiteren Einkünfte und kein anrechenbares Vermögen hat, also im Sinne des SGB II bedürftig und leistungsberechtigt ist. Ferner wird unterstellt, dass die betrachtete Person pro Monat für Miete und Heizung 374 Euro aufbringen muss (OECD-Annahme, s.o). Eine alleinstehende Person mit einem monatlichen Arbeitseinkommen von 320 Euro, die 160 Stunden pro Monat zu einem Lohn von 2 Euro arbeitete, erzielte im zweiten Halbjahr 2007 in Westdeutschland inklusive der staatlichen Transfers ein monatliches Nettoeinkommen von 865 Euro. Dieses Einkommen errechnet sich wie folgt: a) Grundbedarf: Der Grundbedarf beläuft sich in diesem Fall auf 721 Euro und setzt sich zusammen aus dem Regelsatz von 347 Euro und den Kosten für Unterkunft und Heizung (hier 374 Euro). b) Nettoarbeitslohn: Da keine Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, beträgt der Nettolohn 320 Euro. c) Anzurechnendes Einkommen: Selbst erzieltes Einkommen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet. Vom Nettoarbeitseinkommen in Höhe von 320 Euro bleibt zunächst ein allgemeiner Freibetrag von 100 Euro anrechnungsfrei, von den restlichen 220 Euro noch einmal 20%, also 44 Euro. Somit verbleiben vom Nettoeinkommen nach Berücksichtigung der Freibeträge 144 Euro. Der Transferentzug, also die Minderung des ALG II, beträgt folglich 176 Euro. d) Insgesamt erhält der Arbeitnehmer also 721 Euro plus 144 Euro, also 865 Euro. (Die staatliche Leistung wird von 721 Euro auf 545 Euro gekürzt, so dass mit dem eigenen Lohn in Höhe von 320 Euro ein Gesamteinkommen in Höhe von 865 Euro entsteht. (Bei der Diskussion hatte ich von 860 Euro gesprochen.)
Dabei ist zu bemerken, dass zu diesem Nettoeinkommen noch die Ansprüche auf Leistungen der staatlichen Krankenversicherung hinzu treten. Die staatliche Krankenversicherung ist eine freie Sachleistung des Staates, für deren Erwerb man am Markt etwa 200 Euro im Monat zahlen müsste. In der Summe bedeutet dies, dass das monatliche ökonomische Nettoeinkommen bei der Person, die Vollzeit für 2 Euro Brutto in der Stunde arbeitet, nach einer solchen erweiterten Definition bei etwa 1065 Euro liegt.
Ich hoffe, diese Angaben sind Ihnen nützlich.
Mit freundlichen Grüßen Ihr
Hans-Werner Sinn
Press Echo
Comments on current economic policy issues in Policy Debate: