Handelsblatt, 04.08.2011, S. 10
Kai Carstensen Es ist schon überraschend, welch einen Sturm der Entrüstung der Vorschlag ausgelöst hat, die Steuerbelastung für kleine und mittlere Einkommen zu senken oder, genau genommen, nicht weiter steigen zu lassen. Denn die diskutierte Korrektur der kalten Progression bedeutet lediglich, dass der Staat auf inflationsbedingte reale Mehrbelastungen seiner Steuerbürger verzichtet.
Wie wäre eine Korrektur der kalten Progression zu bewerkstelligen? Von den Gegnern wird angeführt, dies verbiete sich mit Blick auf die grundgesetzliche Schuldenbremse. Überdies habe die Rückführung des Schuldenstandes Priorität. Das stimmt, doch ist andererseits nicht zu erwarten, dass sich eine Regierung ohne Druck von der Einnahmeseite her bemühen wird, mit Elan über die Ausgabenseite zu konsolidieren. Spielräume, die sich aus der guten konjunkturellen Lage ergeben, dürften spätestens zur Bundestagswahl genutzt werden, um ausgabenseitige Begehrlichkeiten zu verwirklichen.
So zeugt der aktuelle Haushaltsentwurf nicht gerade von größter Ausgabendisziplin. Daher wäre es zu begrüßen, wenn sich die Koalition finanzpolitische Zügel anlegte. Zudem sind der Abbau der kalten Progression und die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen nicht nur im Wahlkampf versprochen und im Koalitionsvertrag festgehalten worden, sie stärkten auch das Wachstumspotenzial in Deutschland.
Es bleibt die Frage, wie diese Ziele umgesetzt werden können. Eine Mehrheit der Bundesländer für eine Senkung der Einkommensteuer, an der sie mit 42,5 Prozent beteiligt sind, ist nicht in Sicht. Daher bleibt dem Bund realistisch betrachtet nur die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, dessen Aufkommen 2012 rund 13 Milliarden betragen dürfte. Dies könnte die Bundesregierung im Alleingang beschließen. Hierdurch würde jedoch das erklärte Ziel verfehlt, kleine und mittlere Einkommen besonders zu entlasten.
Daher wäre parallel zur Abschaffung des Solis eine Einkommensteuerreform notwendig: Über eine Anhebung des Grundfreibetrags und/oder die Rückführung des Mittelstandsbauchs bei gleichzeitiger Anhebung des Spitzensteuersatzes könnte die Entlastung im unteren Einkommensbereich stärker als im oberen wirken und es gleichzeitig zu einer Entlastung über den gesamten Tarifverlauf kommen. So sinkt bei einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 44 Prozent und Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch der effektive Spitzensteuersatz, aber nur marginal. Ähnliches könnte für die Körperschaftsteuer gelten, auf die ebenfalls der Soli berechnet wird.
Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags bei leicht progressiver Umgestaltung des Einkommensteuertarifs dürfte politisch durchsetzbar sein. Bei sinnvoller Ausgestaltung profitieren alle Steuerzahler. Überproportional wäre die Entlastung im unteren Einkommensbereich. Daher dürfte es der Opposition schwerfallen zu blockieren. Insgesamt könnte die Ausgestaltung so sein, dass nicht 13 Milliarden Euro an geplanten Einnahmen ausfallen, sondern etwas weniger. Dann würde die Tarifreform den Ländern - die ja nicht am Soli beteiligt sind - sogar Mehreinnahmen bescheren, was ihre Zustimmung im Bundesrat erleichtern dürfte.
Leidtragender wäre allein der Bundesfinanzminister, der weniger Einnahmen hätte als derzeit geplant. Er müsste sich im Bundeskabinett zusichern lassen, dass die anderen Ressorts eine ehrgeizigere Konsolidierung auf der Ausgabenseite durchführen. Noch ambitionierter wäre freilich eine Strukturreform, bei der auch Steuervergünstigungen abgebaut würden und die Reform spürbarer gegenfinanziert würde; dies bleibt wohl ein frommer Wunsch der Wissenschaft.
Kai Carstensen und Christian Breuer arbeiten beim Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung. Sie erreichen sie unter: gastkommentar@handelsblatt.com
Carstensen, Kai
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