Auch zwei Wochen nach Ende des EU-Gipfels herrscht Unklarheit über bestimmte Abstimmungsregeln
Von HANS-WERNER SINN
Eine Verfassung gebende Versammlung kann nur hinter dem "Schleier des Nichtwissens" sinnvoll funktionieren, also bevor ihre Mitglieder wissen, von welcher Regelung sie selbst betroffen sein werden. Versucht man eine Verfassung zu schreiben, wenn dieser Schleier bereits gelüftet ist, dann lassen sich keine allgemeinen und unparteiischen Entscheidungsregeln mehr finden - es sei denn, ein jeder bringt die Größe auf, seine eigenen Interessen hintanzustellen. Das hat der Philosoph John Rawls erkannt, und das folgt auch schon aus dem kategorischen Imperativ von Immanuel Kant.
Das unwürdige Gefeilsche um Stimmrechte, das beim EU-Gipfel in Nizza stattfand, hat die Grundprinzipien der Verfassungstheorie verhöhnt. Zu genau wussten die Organisatoren der Konferenz, welche Regeln ihnen selbst helfen würden, zu sehr waren sie um ihren eigenen Vorteil bemüht.
Im Vorfeld der Regierungskonferenz hatte die Hoffnung bestanden, die Europäische Kommission werde mit ihrem Vorschlag Gehör finden, für Ratsentscheidungen die doppelte einfache Mehrheit einzuführen. Danach wäre für Mehrheitsbeschlüsse sowohl eine einfache Mehrheit der Länder als auch eine Mehrheit der durch sie repräsentierten Bevölkerung nötig gewesen. Einige kleine Länder mit wenig Einwohnern hätten genauso über eine Sperrminorität verfügt wie wenige große Länder mit einem hohen Bevölkerungsanteil. Es wäre eine Situation wie in einem Zwei-Kammer-System entstanden, bei dem eine Kammer die Bevölkerung und die andere die Länder repräsentiert. Die kleinen Staaten wären geschützt worden, und doch wären die Einwohner in den großen Staaten gleich behandelt worden.
Dieser Vorschlag wurde von Frankreich abgeblockt, weil er dem Bevölkerungskriterium und damit auch Deutschland mehr Gewicht gegeben hätte. Stattdessen wusste der Nizza-Gastgeber seine Gestaltungsmacht so einzusetzen, dass ein kaum noch verständliches zweistufiges Wahlsystem mit lauter "krummen" und von Willkür strotzenden Kennziffern beschlossen wurde. Zwei Ländern, Rumänien und Deutschland, wurden völlig außer der Reihe erhebliche Stimmabzüge zu gemutet, die ihre Einwohner zu Unionsbürgern zweiter Klasse abstempein. Zwei andere Länder, Spanien und Polen, wurden sehr großzügig behandelt. Zudem wurden unterschiedliche prozentuale Sperrminoritäten für das Bevölkerungskriterium und die Stimmenzahl genannt, auf die man sich beim besten Willen keinen Reim machen kann.
Das beschlossene Regelsystem ist unverständlich und strotzt vor Willkür
Über die Sperrminoritäten gibt es auch knapp zwei Wochen nach Vertragsabschluss noch keine Klarheit. Während die Sperrrninorität beim Bevölkerungskriterium eindeutig 38 % beträgt, bleibt die Größe der Sperrminorität beim Stimmenkriterium im Dunkeln. Nicht nur die großen Tageszeitungen machten hierzu widersprüchliche Angaben, selbst die offizielle englischsprachige Vertragsversion bietet für den Fall der Erweiterung der EU ein ganzes Potpourri von möglichen Zahlenangaben. In Anlage II des Vertrages von Nizza wird für Beschlüsse eine Mehrheit von 258 Stimmen gefordert, was bei einer Gesamtstimmenzahl von 345 eine Sperrminorität von 88 Stimmen impliziert. In Annex III wird die Zahl 73,4 % für die qualifizierte Mehrheit genannt, aus der eine Sperrminorität von 92 Stimmen folgt. Kurz danach ist explizit von einer Sperrminorität von 91 Stimmen die Rede. Nur für die alte EU ist das Stimmenkriterium mit einer Sperrminorität von 68 Stimmen oder 28,7 % eindeutig geregelt, der Rest ist unklar. In Nizza muss das reine Chaos geherrscht haben.
Was auch immer gemeint war: Die Sperrminorität gemäß dem Bevölkerungskriterium wird stark entwertet, wenn für sie mit 38 % ein deutlich höherer Wert als für die Sperrminorität nach dem Stimmenkriterium festgesetzt wird. Diese liegt - je nach Vertragsinterpretation - irgendwo zwischen 28,7 % und 25,5 %. Es gibt wegen der willkürlichen Spreizung der Prozentsätze nur ganz wenige Länderkonstellationen, in denen auf Grund des Bevölkerungskriteriums eine wirksame Sperrminorität aufgebaut werden kann. In den allermeisten Fällen greift die Sperrminorität gemäß dem Stimmenkriterium. Deutschland wurde als bevölkerungsreichstem Land ein optisches Zugeständnis gemacht, das an den Kommissionsvorschlag der doppelten Mehrheit erinnert, das aber materiell ziemlich bedeutungslos ist.
Die EU ist aus einer Kette von Kompromissen entstanden, deren Sinnhaftigkeit sich dem Betrachter schon häufig entzogen hat. Was jedoch in Nizza zusammengeschustert wurde, stellt alles bislang Gewesene in den Schatten. Das kleinkrämerische Tauziehen um Stimmrechte hat keine allgemeinen Regeln hervorgebracht, die den Anforderungen des klaren Menschenverstandes genügen - von den Prinzipien, die Rawls oder Kant formuliert haben, ganz zu schweigen.
Hans-Werner Sinn ist Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschatsforschung in München. Der Professor für Nationalökonomie an der Universität München leitet zudem das dortige Center for Economic Studies.
Wiederveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts.
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