Der Warnstreik im öffentlichen Dienst wird von der Gewerkschaftsseite als Erfolg gefeiert, stößt aber bei vielen, die wegen ausfallender Busse und Bahnen zu spät zur Arbeit kamen, auf Unverständnis. Während die ÖTV 5 % Lohnerhöhung fordert, wollen die öffentlichen Arbeitgeber nur einen Ausgleich für gestiegene Preise gewähren. Dies wären, gemessen am Anstieg der Verbraucherpreise vom letzten Jahr nur 0,6 Prozent oder, wenn man den voraussichtlichen Anstieg von diesem Jahr zugrunde legt, etwa 1,5 Prozent.
Müssen wir angesichts dieser großen Kluft zwischen Lohnforderung und Lohnangebot nun mit langen Streiks rechnen? Wohl kaum. Auch bei den Lohnverhandlungen in der Privatwirtschaft lagen die Lohnforderungen bei 5 Prozent oder höher und damit deutlich über dem Angebot der Arbeitgeber und trotzdem ist keine Streikwelle über das Land hereingebrochen. Die Gewerkschaften haben sich gerade noch rechtzeitig an die Vereinbarungen im Bündnis für Arbeit über eine maßvolle Lohnentwicklung erinnert und sich teilweise mit weniger als der Hälfte ihrer ursprünglichen Forderung zufrieden gegeben.
Recht hatten sie. Sie haben damit auch im langfristigen Interesse der Arbeitnehmer gehandelt. Denn eine anhaltend moderate Lohnentwicklung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auf Dauer die Beschäftigung steigt. Die Erfahrungen in Deutschland und auch in anderen Ländern zeigen: Hohe Lohnsteigerungen sind eine Gefahr für die Preisstabilität und führen zu Zinssteigerungen und einer Schmälerung der Gewinne. In der Folge schwächt sich das Wirtschaftswachstum ab und die Beschäftigung sinkt. Starke Lohnsteigerungen verstärken auch den Rationalisierungsdruck der Unternehmen. Die Leidtragenden sind letztlich die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren.
Zwar ist der öffentliche Dienst ein "geschützter Bereich", weil er dem Markt nicht unmittelbar ausgesetzt ist. Aber jedes Prozent Lohnerhöhung führt zu staatlichen Mehrausgaben in Höhe von über 3 Mrd. DM. Dieses Geld muss der Staat über höhere Steuern bzw. einen Verzicht auf eine ansonsten mögliche Steuersenkung hereinholen oder aber er muss - falls er die Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht entsprechend reduziert - andere Ausgaben kürzen, z.B. Investitionsausgaben.
Je nach dem, wie der Staat auf die gestiegenen Personalausgaben reagiert, kann dies das Wirtschaftswachstum schmälern und damit auch den in Zukunft verfügbaren Steuerkuchen, von dem die zukünftigen Löhne und Pensionen im öffentlichen Dienst finanziert werden müssen.
Letztlich sitzt also auch der öffentliche Dienst im gleichen Boot wie die Privatwirtschaft. Dort haben die Tarifpartner mit moderaten Abschlüssen den Grundstein für mehr Beschäftigung gelegt. Dies setzt Maßstäbe auch im öffentlichen Sektor, denn: die Voraussetzung schaffen für eine Senkung der Arbeitslosigkeit ist auch ein "öffentlicher Dienst".
Willi Leibfritz
Wiederveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Abendzeitung.
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