ifo Projekt Ex-Post-Evaluation von monetären ehe- und familienbezogenen Leistungen in Deutschland (Kindergeld und Kinderfreibeträge)
Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium für Finanzen •
Projektlaufzeit: Dezember 2010 - 2011 •
Bearbeitender Bereich: Sozialolitik und Arbeitsmärkte
| Projektteam: | Dr. Stefan Bauernschuster Dr. Christian Holzner Timo Hener Prof. Dr. Helmut Rainer (Projektleiter) Janina Reinkowski Natalia Danzer | |
| Auftraggeber: | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesministerium für Finanzen | |
| Projektlaufzeit: | Dezember 2010 - 2011 |
Fragestellung und Ziele
Kindergeld und Kinderfreibeträge stellen wichtige monetäre familienpolitische Leistungen dar, die Familien mit Kindern entlasten sollen. Ziel der Ex-Post-Evaluation ist es, die Effekte des Kindergelds und der Kinderfreibeträge auf die Zielgrößen „Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Wahlfreiheit“, „Wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe von Familien“ und „Steigerung der Geburtenrate/Erfüllung von Kinderwünschen“ zu analysieren.
Methodische Vorgehensweise
In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurden mit Beginn des Jahres 1996 die Kinderfreibeträge und das Kindergeld in Deutschland massiv erhöht und das sogenannte „Optionsmodell“ eingeführt. Diese Gesetzesänderung nutzen wir als natürliches Experiment und wenden einfache Differenz-in-Differenzen-Modelle an sowie erweiterte Differenz-in-Differenzen-Modelle, in denen für unterschiedliche Zeittrends von Treatment- und Kontrollgruppe kontrolliert wird. Die Schätzungen basieren auf den umfangreichen Individualdaten des SOEP. Da sich die Reform über die Einkommensgruppen hinweg unterschiedlich stark finanziell auswirkte, werden auch Quantilsregressionen durchgeführt, die eventuell heterogene Effekte der Reform beleuchten sollen.
Datenquellen
SOEP, Makrodaten des Statistischen Bundesamtes
Ergebnisse
Hinsichtlich der Zielgröße „Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Wahlfreiheit“ legen die Ergebnisse nahe, dass bei Müttern negative Beschäftigungseffekte auftreten können, die sich beim Arbeitsumfang zeigen. Mütter mit Partnern - vor allem in Haushalten mit niedrigem Einkommen - verringern die Vollzeittätigkeit zugunsten der Teilzeittätigkeit, während die Erwerbsquoten weitgehend stabil bleiben. Das Arbeitsmarktangebot der Väter bleibt von der Reform unberührt.
Durch die verringerte Arbeitszeit der Mütter infolge der Erhöhung der Kindergeldleistung entstehen indirekte Kosten auf Seiten des Staates: da Mütter bei einer Kindergelderhöhung weniger arbeiten, entgehen dem Staat Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge. Im Mittel der Schätzungen liegt die Höhe dieser zusätzlichen indirekten Kosten in etwa auf dem gleichen Niveau wie die direkten Kosten einer Kindergelderhöhung. In jedem Fall liegen die tatsächlichen Kosten einer Kindergelderhöhung über den nominalen direkten Kosten.
Die wirtschaftliche Situation von Familien verändert sich insgesamt nicht signifikant durch die Kindergelderhöhung, da die Verhaltensänderungen am Arbeitsmarkt das Arbeitseinkommen der Familien senken und somit die Kindergelderhöhung wettmachen. Die Kindergeldreform hatte auch keine signifikanten Effekte auf verschiedene Maße der sozialen Teilhabe, Zeitverwendung oder Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen.
Außerdem zeigen die Ergebnisse eine leicht gestiegene Wahrscheinlichkeit einer Geburt für von der Kindergeldreform stärker betroffene Niedrigqualifizierte. Da das Ergebnis aber nicht robust über verschiedene Spezifikationen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wirkung praktisch Null ist.
Publikationen
Presseecho
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Förderung in der Kritik: Kindergeld hält Mütter von der Arbeit ab
Presseecho, Focus-Online, 30.04.2013 Details